Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 135

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

14.33.24

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Es geht hier, wie der Vorredner schon gesagt hat, um ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtver­sicherungsgesetz, das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz und andere Gesetze wie das Rohrleitungs- oder Gaswirtschaftsgesetz geändert werden sollen.

Ausgangspunkt dieser Änderung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, wonach alle fünf Jahre eine Anpassung der Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden zu erfolgen hat. Diese Mindestdeckungssummen orientieren sich prinzipiell am europäischen Verbraucher­preisindex. In Österreich ist es Gepflogenheit und, wie ich glaube, gute Gepflogenheit, dass Mindestversicherungssummen über jenen der europäischen Bestimmungen liegen.

Das heißt konkret, dass es jetzt bei Personenschäden, wenn jemand verletzt wird oder gar tragischerweise zu Tode kommt, eine Mindestdeckungssumme gibt, die von 5 Millionen € auf 5,6 Millionen € erhöht wurde. Bei Sachschäden wurde die Mindest­deckungssumme von 1 Million € auf 1,12 Millionen € erhöht. Das entspricht einer Er­höhung dieser Mindestdeckungssummen von immerhin 12 Prozent. Ich glaube, das bedeutet für die Österreicher und Österreicherinnen einen verstärkten und besseren Schutz.

Mit erhöhten Prämien ist nicht zu rechnen, da die Versicherungen ohnehin einen Groß­teil der Verträge über die Deckungssummen abgeschlossen haben.

Ich glaube, wir sollten gemeinsam diesen erhöhten Schutz für die Konsumentinnen und Konsumenten beschließen. Herr Kollege Scheibner, Sie haben uns nicht gänzlich überzeugt. Ich glaube, dass es eine sinnvolle Umsetzung ist, und danke für die Zustim­mung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­minis­terin Dr. Karl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.35.18

Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Richtlinie 2009/103 über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung eine Anpas­sung der vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme für Personen- bezie­hungsweise Sachschäden an die Inflation vorsieht.

Aufgrund dessen erhöhen wir nun die Mindestversicherungssummen in § 9 des Kraft­fahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes ab 1. Januar 2012. Seit jeher sind die für das österreichische Recht maßgeblichen Mindestsummen höher als die gemein­schaftsrechtlich vorgeschriebenen Summen. Diese Tradition soll mit dem vorge­schla­genen Entwurf auch weiter fortgesetzt werden, und zwar im Interesse der in Österreich Geschädigten und Versicherten.

Was Ihre Bedenken betrifft, Herr Abgeordneter Scheibner, möchte ich betonen, dass die vorgesehene Maßnahme sehr opferfreundlich ist. Den Unfallopfern steht nämlich bei Großschäden eine höhere Deckungssumme zur Verfügung. Außerdem ist es so, dass der größte Teil der Zulassungsbesitzer bereits jetzt schon freiwillig höhere Ver­sicherungssummen gezeichnet hat und dass die Erhöhung der Versicherungssummen um durchschnittlich 17 Prozent nur marginale Prämienerhöhungen mit sich bringen


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite