Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 167

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mer. Es hat sich auch dadurch der Personenkreis bis heute verdreifacht, sodass im Jahr 2010 in etwa 6 500 Personen in Bildungskarenz gewesen sind.

Wie gesagt, wir werden hier zustimmen, weil es auch klare Spielregeln, klare Kriterien gibt, die überprüft werden, wenn sich jemand speziell weiterbilden will und weiterbilden möchte. In Zeiten, wo gespart werden muss, wo wir jeden Tag von Sparmaßnahmen hören, ist es ganz, ganz wichtig, dass das Geld des Steuerzahlers dort hinkommt, wo es wirklich gebraucht wird. Und bei der Bildungskarenz ist für uns der Eindruck, dass es wirklich dort ankommt, wo es die Menschen wollen, wo es die Menschen brauchen und wo sie entsprechend qualifiziert werden können.

Die Frage, ob das Geld des Steuerzahlers bei der zweiten Form des Weiterbildungs­geldes, bei Freistellung gegen Entfall der Bezüge, auch richtig und sinnvoll verwendet ist, diese Frage – muss ich ehrlich sagen – kann ich nicht klar mit Ja beantworten. Denn: Wenn der Dienstnehmer nicht verpflichtet ist, eine Weiterbildungsmaßnahme zu machen, wenn der Dienstgeber zwar verpflichtet ist, eine Ersatzarbeitskraft einzustel­len, aber sonst keinerlei Kontrollen geschehen, dann, muss ich sagen, ist natürlich auch für Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Und wir können es uns in Zeiten wie diesen nicht leisten, dass wir Gelder hergeben, wenn wir nicht genau wissen, was letztendlich der Arbeitnehmer macht.

Ganz klar hat das ja auch in einem Artikel einer Zeitung vom 25. März 2011 der AMS-Sprecher zum Ausdruck gebracht. Er hat zu diesem Weiterbildungsgeld Folgendes gesagt:

 „ anders als herkömmliche AMSler, die dem heimischen Arbeitsmarkt ständig zur Verfügung stehen müssen, können solche Karenzierten tun und lassen, was sie wollen. Auch eine Weltreise, 

Ich unterstelle niemandem, dass er jetzt nur Weltreisen macht, aber wenn der Sprecher des AMS sagt, die können tun und lassen, was sie wollen, dann – muss ich ehrlich sagen – gibt es viele Möglichkeiten: Dann kann ich schwarzarbeiten, dann kann ich nur daheimbleiben und sagen, ich will einfach einmal eine Auszeit haben. – Also, das kann es nicht sein. Und wenn man sich anschaut, dass auch der Anstieg ein sehr hoher ist – 1998 waren es sieben Personen in der offiziellen AMS-Statistik, und im Jahr 2010 sind es 213 Personen –, wird deutlich, dass es etwas Attraktives ist.

Daher fordern wir gerade in Zeiten, wo wir sehr sensibel, sehr ordentlich, sehr ziel­gerichtet mit öffentlichen Geldern umgehen müssen, dass wir diese Form abschaffen, das Geld, das zur Verfügung steht, das jetzt investiert wird – und das sind in etwa 1,4 Millionen € –, einsetzen bei der Bildungskarenz auch für diejenigen, die eben jetzt nicht so hoch qualifiziert sind, dass man das noch attraktivieren kann, aber dass wir es gezielt einsetzen dort, wo es gebraucht wird.

Daher bitte ich die Kolleginnen und Kollegen, sich unseren Antrag unter diesem Gesichtspunkt noch einmal zu überlegen und diesem Antrag auch die Zustimmung zu geben. Das Geld muss einen Zweck erfüllen. Weiterbildung ist gefragt, ist notwendig – aber wenn der Zweck nicht erfüllt ist, dann darf es keine öffentlichen Gelder geben. (Beifall beim BZÖ.)

16.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Wöginger ist der nächste Redner. – Bitte.

 


16.25.30

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir stimmen diesem Gesetz gerne zu. Es wurde ja im Zuge der Wirt­schaftskrise 2009 dieser leichtere Zugang zur Bildungskarenz bereits eingeführt, dass


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