Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll135. Sitzung / Seite 168

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man nicht mehr ein Jahr beschäftigt sein muss, sondern nur mehr ein halbes Jahr, und die Mindestanspruchsdauer oder -zeit von drei auf zwei Monate reduziert wurde. Das hat sich bewährt. Wir haben im Jahr 2010 1 247 Fälle gehabt, die genau in diesen sechs Monaten drinnen liegen.

Das heißt, dass das doch für eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mit­arbeitern ein wichtiges Instrument ist und auch in Zukunft sein wird. Deshalb verankern wir das jetzt im Gesetz. Ich halte das, wie gesagt, für eine wichtige arbeitsmarkt­politische Maßnahme. Vor allem werden wir damit auch dem Leitsatz gerecht, dass lebenslanges Lernen notwendig ist und heute auch vom Arbeitsmarkt eingefordert wird.

Ich möchte noch kurz Stellung nehmen zu der Kritik, dass nicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Aus-, Weiter- oder Fortbildung oder auch eine Bildungskarenz zugutekommt. Ich möchte hier eine Lanze brechen für alle Betriebsrätinnen und Betriebs­räte, weil der Betriebsrat diesbezüglich eine wichtige Rolle im Unternehmen spielt und schon auch einen gewissen Lenkungseffekt in diesem Bereich erzielen kann. Ich bin selber Betriebsratsvorsitzender für 1 600 Personen beim Roten Kreuz Ober­österreich, und bei uns gehen immer wieder auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Bildungskarenz. Man kann sich schon auch als Betriebsrat bemühen, da ein gutes Mischverhältnis zwischen mehr qualifizierten und weniger qualifizierten Mitarbeiterin­nen und Mitarbeitern zustande zu bringen. Es ist schon auch im Ermessen des Betriebsrates, zumindest positiven Einfluss darauf zu nehmen, dass diese Möglichkeit allen Mitarbeitern zumindest zusteht und dass sie auch diese Bildungskarenz in Anspruch nehmen können.

Alles in allem, glaube ich, sind diese 2,5 Millionen €, die hier jährlich zusätzlich anfallen werden, gut investiertes Geld im Sinne der Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Motto: Lebenslanges Lernen wird auch vom Arbeitsmarkt eingefordert.

Abschließend bedanke ich mich bei allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten, vor allem auch im Europäischen Jahr des Ehrenamtes. Viele Betriebsräte sind ehrenamtlich für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben unterwegs, um ihre Anliegen und Wünsche entsprechend weiterzubringen und die Anliegen auch umzusetzen. Ein herzliches Danke allen Betriebsrätinnen und Betriebsräten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


16.28.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wöginger, bitte nicht den Begriff „lebenslanges Lernen“ weiter verwenden! Das klingt einfach furchtbar. Jeden, den wir zu lebenslangem Lernen verpflichten wollen, wird das nicht sehr erfreuen. Ich bin fürs Lernen, keine Frage, aber jeder, der aus dieser Materie kommt, sagt entweder „lebensbegleitendes Lernen“ – was auch kein besonders schöner Begriff ist, das gebe ich schon zu –, oder man sagt einfach: Es ist gut, wenn wir lernen! – Das muss nicht mit lebenslangem oder lebenslänglichem Lernen verknüpft werden.

Aber sei es drum. Inhaltlich sind wir ja einer Meinung. Ich bin froh darüber, dass das Institut der Bildungskarenz jetzt in Dauerrecht übergeführt wird.

Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat schon darauf hingewiesen, dass ein wichtiger Punkt für uns schon noch wäre, dass dieses Institut der Bildungskarenz im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik so ausgestaltet würde, dass es auch Menschen mit niedrigem


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