Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 38

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Der FLAF, der Familienlastenausgleichsfonds, ist derzeit in aller Munde, wird stark dis­kutiert.

Meine Frage lautet:

127/M

„Welche Maßnahmen, insbesondere auf der Einnahmenseite, werden Sie treffen, um die zukünftige Finanzierung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sicherzustellen?“

Und: Was werden Sie tun, um Leistungen für die Familien zur Verfügung zu stellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Frau Abgeordnete, es ist vollkommen richtig, was Sie gesagt haben. Der FLAF hat in letzter Zeit eine Fülle von Leistungen aufgebürdet bekommen, die dazu geführt haben, dass da kein klarer Überblick mehr da war und auch keine richtige Steuerungsmög­lichkeit. Das hat der Rechnungshof auch kritisiert. Daher haben wir eine IHS-Studie machen lassen, um uns da ein Bild machen zu können. Wir haben festgestellt, dass wir früher, im Jahr 1990, für Familienleistungen 90 Prozent zur Verfügung stellen konnten, während es jetzt nur noch 50 Prozent sind.

Das heißt nicht, dass alle anderen Leistungen keinen Familienzusammenhang haben, aber nicht einen konkreten. Daher wollen wir uns bemühen, einerseits Leistungen, die nicht dazugehören, wie etwa Unterhaltsvorschüsse, überhaupt wegzubringen – das wird schwierig werden –, und auf der anderen Seite dort, wo es um Pensionsleistungen geht, dafür zu sorgen, dass wir den ursprünglichen Schlüssel 50 zu 50 und nicht 75 zu 25 oder wie jetzt 78 zu 22 haben. Dadurch und mit Zahlungen der Länder, weil sie ja auch bestimmte Leistungen bekommen, könnten wir unseren Finanzierungsspielraum erhö­hen und die Ausgaben auf die eigentliche Familienförderung zurückbringen.

Was die zweite Komponente, die immer von Ihrer Seite kommt, betrifft, nämlich wir sollten jetzt die Einnahmen durch eine Erhöhung des Beitrages oder eine Ausweitung der Bemessungsgrundlage erhöhen, ist zu sagen: Das sehe ich in einer Zeit, die wirt­schaftlich schwierig ist, als eine unangemessene und unrichtige Maßnahme an, denn dadurch würde die Wirtschaft belastet werden und das Anspruchsdenken, noch weitere Leistungen zu ermöglichen, nur erhöht werden.

Daher muss der Weg in Richtung Konsolidierung gehen, in Richtung besserer Steue­rung, aber da und dort auch in Richtung Ausweitung der Leistungen. Ich sehe es näm­lich nicht ein, warum die Pensionisten gesetzlich garantierte Erhöhungen der Pensio­nen haben, die Familien aber nichts dergleichen im Bereich der Familienbeihilfe. Das ist ungerecht! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Frau Abgeordnete Binder-Maier.

 


Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Bundesminister! Indirekt haben Sie darauf hingewiesen: Es gibt, so wie der Rechnungshof erwähnt hat, Doppelgleisigkei­ten im Fördersystem. Trotz alledem bin ich der Meinung, dass auch diese Förderungen für die Familien wichtig sind.

Es wird jetzt eine Familiendatenbank in Ihrem Ressort erstellt. Meine Frage diesbezüg­lich: Wann wird die zur Verfügung gestellt? Wer kann diese Informationen abfragen? Und wie wird ersichtlich sein, wie viele Leistungen pro Person bezogen werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundesminister, bitte.

 


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