Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 63

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Daher haben wir diesem Hohen Haus eine Verfassungsbestimmung übermittelt, weil wir uns gewünscht haben, dass hier mit Verfassungsmehrheit langfristig Stabilität un­seres Haushaltes verankert wird. (Beifall bei der ÖVP.)

Warum muss das also in der Verfassung stehen? (Abg. Mag. Kogler: Stimmt ja nicht! Muss es ja nicht!) Es gibt zwei Hauptgründe, warum es Sinn macht, dass es in die Ver­fassung kommt und nicht bloß einfachgesetzlich geregelt ist. (Abg. Neubauer: Wenn diese Bundesregierung aber permanent die Verfassung bricht!)

Der erste Hauptgrund ist, dass es ein langfristiges Konzept sein soll, das über die der­zeitige Bundesregierung hinaus wirkt und auch für künftige Regierungen Stabilität und Haushaltsdisziplin in der Verfassung verankert. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Hagen: Oh­ne Sanktionen werden !)

Der zweite Grund ist, dass wir wollen, dass auch die Länder, Gemeinden, Städte, So­zialversicherungsbereiche, die derzeit autonom sind beim Budgetieren, Schuldenma­chen und bei Haftungsübernahmen, mit eingebunden sind in einen derartigen Konsoli­dierungspfad und in eine derartige stabile, verfassungsrechtlich verankerte Strategie. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir haben daher sofort, nachdem wir im Ministerrat diese Bestimmungen beschlossen haben, auch mit den Ländern, den Gemeinden und Städten Kontakt aufgenommen, und gemeinsam mit dem Herrn Staatssekretär Schieder haben wir mit den Ländern ei­nen neuen Stabilitätspakt verankert. Und auch die Länder sind bereit, ausgeglichen zu budgetieren, mittelfristig den Schuldenberg abzubauen und uns zu helfen, langfristig stabile Finanzen zu haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Selbstverständlich ist uns bewusst, dass konjunkturelle Schwankungen sehr wohl die Haushalte beeinflussen können. Es kann Krisen und Notsituationen geben, wo man gegensteuern muss. Das ist uns selbstverständlich bewusst. Daher hat die Regelung auch vorgeschlagen, dafür einen Spielraum einzuräumen, der aber nur befristet gelten soll, wenn man Defizite macht, und auch gleichzeitig einen Tilgungsplan mit beinhaltet, wie man diese in Not- und Krisensituationen gemachten Defizite dann wieder rückführt. À la longue sollen sowohl Bund als auch Länder und Gemeinden ausgeglichen bilan­zieren, und der Schuldenberg soll Maastricht-konform, das heißt unionsrechtskonform, unter 60 Prozent gedrückt werden. Dafür haben wir uns folgenden Zeitrahmen gege­ben: bis 2016 Nulldefizite und bis 2020 den Schuldenberg rückgebaut.

Ich halte es wirklich für sehr bedauerlich, dass sich keine der Oppositionsparteien zu einem derartigen Konsolidierungspfad bekennt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Stimmt ja nicht!) und die Opposition einem stabilen Haushaltskonzept in der Verfassung nicht die nötige Mehrheit gibt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wer hat Sie daran gehin­dert, ein Maastricht-konformes Budget vorzulegen? – Weitere Zwischenrufe.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit riskieren Sie, dass mit den Schulden, mit den Defiziten zusätzliche Zinsen anfallen, dass das Triple-A, unsere Bonität, unter Umständen in Gefahr ist. Sie wollen die Steuergelder in die Zinsen lenken, daher in den Banksektor schicken (Abg. Mag. Kogler: Das ist ja unglaublich!) und nicht zu den Menschen, dort, wo das Steuergeld hingehört. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ. – Abg. Bucher: Sie haben ja die Schulden ! – Was ist das für eine unseriöse Regierung?)

Ich halte es für unverantwortlich, für wirklich unverantwortlich, dass man aus parteipoli­tischer Taktik hier die Anliegen der Bevölkerung dermaßen ignoriert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da aber diese Bundesregierung sehr wohl sorgsam vorgeht und sich bewusst ist, was wir der Bevölkerung schulden im Hinblick auf unsere Bonität, im Hinblick auf die Stabili-


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