Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 88

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der Stabilitätsregeln der Europäischen Union gestalten. Ganz genau so, wie es ursprüng­lich vorgesehen war, nur ist es jetzt einfachgesetzlich.

Meine Damen und Herren, da muss man schon sagen: Wenn wir uns dazu bekennen, dass wir eine gemeinsame Währung haben, wenn wir wissen, dass unsere Löhne und Gehälter, unsere Sparguthaben, unsere Pensionen in Euro ausbezahlt werden, dann tragen wir Verantwortung, die Stabilität dieses Geldes zu sichern. Und das wird mit die­sem Antrag erreicht.

Wir bekennen uns dazu, dass wir bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, die Sta­bilität unserer Löhne und Gehälter, unserer Pensionen, unserer Sparguthaben zu er­halten. Dazu dient dieser Antrag in Richtung Stabilität, meine Damen und Herren. (Bei­fall bei der ÖVP.)

Die Schuldenbremse ist ja keine Erfindung der SPÖ oder der ÖVP, sondern das ist ein europapolitischer Konsens (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Eine Erfindung der Deut­schen!), weil wir in ganz Europa eine Staatsschuldenkrise haben. Und eines sage ich auch ganz offen, meine Damen und Herren: Wenn man mehr ausgibt, als man ein­nimmt, dann braucht man jemanden, der das finanziert, und ich kann keinen Schuldner zwingen, uns das Geld zu borgen. Ich muss mich an gewisse Spielregeln halten.

Auch wenn wir das Verhalten der Rating-Agenturen noch so sehr kritisieren, die Fi­nanzmärkte orientieren sich daran. Daher ist dieses Signal des politischen Willens un­glaublich notwendig im Sinne von Stabilität und im Sinne dessen, dass wir die Zinsen nicht in die Höhe schnellen lassen wollen. Das ist Verantwortung für die Zukunft des Landes, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Damit wir diese Stabilitätskultur – und die ganze Euro-Zone muss sich in Richtung ei­ner Stabilitätsunion entwickeln – auf allen Ebenen haben, Bund, Länder und Gemein­den, bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Konrad Steindl, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betref­fend die gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden zur Konsolidierung der Staatsfinanzen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, umgehend an die Länder sowie den Städte- und Gemeindebund heranzutreten, um

die im entsprechenden Entwurf für eine Verfassungsänderung (1602 d.B., XXIV. GP) formulierte Schuldenbremse für alle Gebietskörperschaften in der Substanz weitest möglich umzusetzen und daher

eine entsprechende Vereinbarung nach Art. 15a B-VG abzuschließen.“

*****

Mit Gesetzesantrag plus Entschließungsantrag für eine Artikel-15a-Vereinbarung ist gewährleistet, meine Damen und Herren, dass auf allen drei Ebenen unseres Bundes­staates dazu beigetragen wird, eine Stabilitätskultur zu erreichen, die sicherstellt, dass unsere Währung stabil bleibt, dass unsere Löhne und Gehälter, unsere Pensionen, un­sere Sparguthaben auch in Zukunft sicher sind. Das haben wir, glaube ich, unserer Be­völkerung entsprechend zu signalisieren, und ich bin wirklich sehr froh, dass wir das heute machen.

 


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