Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 116

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moderne, zukunftsweisende Basis zu stellen. In den letzten Jahren ist eine ganze Fülle von Anwaltschaften in den verschiedensten Bereichen entstanden: Behindertenanwalt, Kinderanwalt, Tierschutzanwalt, alles Mögliche. Das sind wichtige, gute Institutionen, aber insgesamt mit wenig Übersichtlichkeit ausgestaltet.

Wir hätten den Vorschlag, dass man die Volksanwaltschaft völlig neu ordnet, dass der Bestellungsmodus geändert wird, dass man die Zahl der Volksanwälte erhöht, wenn man auch die Aufgaben erhöht: dass man nämlich diese gesamten Anwaltschaften in der Volksanwaltschaft konzentriert – mit einer ordentlichen Aufgabenverteilung –, eine konzentrierte Bürgeranwaltschaft organisiert. Dann kann man auch über eine Auswei­tung des Personalstandes diskutieren – aber nur dann –, denn dafür erspart man sich auf den anderen Ebenen vieles an Ressourcen. Man kann diese Bürgeranwaltschaft auch optimal als Vertretung der Bürgeranliegen gegenüber der Verwaltung und in Ko­operation mit dem Gesetzgeber bewerben.

Das ist leider nicht geschehen, sondern man macht wieder nur Teilreformen, die mögli­cherweise mehr Bürokratie bringen als in der Vergangenheit. Deshalb lehnen wir die Vorlage, wie sie hier vorgegeben wurde, ab. (Beifall beim BZÖ.)

14.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.18

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Bei diesem Gesetz handelt es sich im Wesentlichen um die Umsetzung eines Protokolls, das im Jahr 2003 unterzeichnet wurde. Es geht um ein Abkommen zur Verhinderung von Folter sowie von anderen grausamen, unmenschli­chen und erniedrigenden Behandlungen.

Das Protokoll wurde im Jahr 2003 unterzeichnet und ist bereits am 22. Juni 2006 in Kraft getreten. In diesem Protokoll werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine oder mehrere Stellen zu schaffen, die sich darum kümmern, dass derartige Handlungen nicht mehr stattfinden.

Im Wesentlichen geht es auch darum, dass man alle Orte von Freiheitsentzug – wie immer man sie bezeichnen will – besuchen soll. Das ist jetzt eher als Umschreibung zu sehen, da geht es um Gefangenenhäuser, aber auch um Pflegeheime, um Kinderhei­me, um andere Einrichtungen, die besucht werden sollen. Ich glaube, dass es gut ist, das bei der Volksanwaltschaft anzusiedeln, die dafür auch die Ressourcen hat. Hier kann man schon vorhandene Ressourcen nützen.

Ich glaube auch, dass der Menschenrechtsbeirat, der bis jetzt diese Agenden teilweise wahrgenommen hat, bei der Volkanwaltschaft besser aufgehoben ist als im Innenmi­nisterium. Ich glaube im Gegensatz zu meinen Vorrednern, dass es wichtig ist, gewisse Grundkenntnisse im Verwaltungsbereich und im Menschenrechtsbereich zu verlangen, um sich für die Volksanwaltschaft bewerben zu können.

Das ist, wie ich meine, ein durchaus herzeigbares, positives Gesetz. Von bisher 1 000 Einrichtungen wird die Besuchsmöglichkeit auf etwa 4 000 Einrichtungen erwei­tert. Dass man dafür mehrere Kommissionen braucht – nämlich sechs – und einen er­weiterten Stab in der Volksanwaltschaft, ist klar. Ich glaube, dass diese Einrichtung bei der Volksanwaltschaft perfekt angesiedelt ist und dass sie effizient arbeiten kann. Letztendlich glaube ich, dass wir internationalen Übereinkommen damit Folge leisten. (Beifall bei der SPÖ.)

14.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gerstl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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