Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 117

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14.56.35

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Mein Vorredner hat den Inhalt schon perfekt dargelegt, daher ist es für mich nicht mehr erforderlich, auf weitere Details einzugehen. Ich möchte ganz kurz zum Ausdruck brin­gen, dass es bei diesem Gesetz eine ganz besondere Form der Zusammenarbeit ge­geben hat.

Es haben nicht nur die parlamentarischen Parteien hier gut zusammengearbeitet, son­dern auch Nichtregierungsorganisationen haben an dieser Gesetzwerdung besonders mitgewirkt, und auch die Beamten des Bundeskanzleramtes und die Beamten der Volksanwaltschaft haben ein perfektes neues Gesetz gemacht, das dazu führt, dass die Volksanwaltschaft nunmehr über so große Kompetenzen – oder über eine so große Änderung an Kompetenzen – verfügt, wie es seit ihrer Gründung nicht mehr der Fall war.

Für den Anwalt des öffentlichen Rechts ist es ein sehr gutes Zeichen, dass diese Volksanwaltschaft so gestärkt wird. Gleichzeitig bin ich überzeigt davon, dass die zu­sätzlichen Maßnahmen, die dafür erforderlich sind, vorbereitet werden. Die Volksan­waltschaft hat dafür auch noch ein halbes Jahr Zeit, denn das Gesetz tritt erst mit 1. Juli kommenden Jahres in Kraft. Ich bin zuversichtlich, dass damit die Rolle der An­waltschaft für die österreichischen Steuerzahler und für die Bürgerinnen und Bürger noch mehr gestärkt wird.

In diesem Sinne bitte ich Sie alle um die entsprechende Zustimmung. Ich bedanke mich auch ausdrücklich bei der Grünen Fraktion, dass sie der gesamten Vorlage zu­stimmt, obwohl sie dazu noch einen Abänderungsantrag einbringen wird, den ich aus ihrer Sicht verstehe, und ersuche die Fraktion des BZÖ, noch einmal darüber nachzu­denken und nicht dagegen zu stimmen, da es um eine UN-Konvention zur Verhinde­rung von Folter geht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Mag. Stefan.

Ich mache darauf aufmerksam, dass ich um 15 Uhr zwecks Durchführung der Kurzde­batte die Verhandlung über diesen Tagesordnungspunkt unterbrechen werde.

Ich stelle Ihnen die Uhr auf 2 Minuten ein. – Bitte.

 


14.58.50

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich kann es ohnehin kurz ma­chen. Wir sind der Meinung, dass die Umsetzung dieses OPCAT-Durchführungsgeset­zes sinnvoll ist. Wir waren von Anfang an der Meinung, dass es richtigerweise bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist.

Die Volksanwaltschaft ist eine Erfolgsgeschichte. Auch wir sind dafür, die Volksanwalt­schaft weiterzuentwickeln, auch in dem Sinn, dass wirklich alle Ombudsmänner, Be­schwerdestellen und so weiter dort gebündelt werden, damit die Bevölkerung weiß, an wen sie sich wenden soll. Wir sind auch der Meinung, dass es eine Ausweitung der Kompetenz der Volksanwaltschaft geben sollte – angelehnt an den Rechnungshof.

Da das in Summe eine sinnvolle Umsetzung ist, und da wir der Meinung sind, dass die Volksanwaltschaft hier kompetent ist und ihr – so wie es ausgearbeitet wurde – der jetzt schon bestehende Menschenrechtsbeirat als beratendes Gremium zur Seite ge­stellt wird, die Entscheidung letztendlich aber bei der Volksanwaltschaft verbleibt, halten wir das für richtig. Im Sinne dessen, dass das eine Erfolgsgeschichte ist, meinen wir auch, dass man nichts an der Bestellung ändern müsste.

 


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