Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 118

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Die Volksanwaltschaft ist ein Hilfsorgan des Nationalrates und ist daher so wie alle an­deren dieser Hilfsorgane zu bewerten, und es ist auch die Bestellung entsprechend vorzunehmen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Punkte 7 und 8 der Tagesordnung.

15.00.24Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 9272/AB

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen jetzt zur kurzen Debatte über die An­fragebeantwortung der Bundesministerin für Inneres mit der Ordnungszahl 9272/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder von zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Mi­nuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Neubauer als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


15.01.16

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Laut einer Anfragebeantwortung durch die Frau Innenminister konnte geklärt werden, dass in Österreich über 800 Menschen als abgängig gelten, und davon sind sage und schreibe 304 Kinder.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Minister! Es ist unserer Ansicht nach besonders bedenklich, dass bei dieser hohen Zahl von 304 Kindern, die in Österreich als abgängig gemeldet sind, keine Daten zur Verfügung stehen, keine statistischen Daten über die Anzeigen erfasst werden. Das ist einer Demokratie wie Österreich unwürdig. (Beifall bei der FPÖ.)

Bereits die gestrige Diskussion hat gezeigt, dass dem Schutz unserer Kinder in Öster­reich von den Freiheitlichen sehr großer Stellenwert beigemessen wird. Der Schutz vor Gewalt, der Schutz vor Missbrauch an unseren Kindern muss höchste Priorität haben und sollte in der Republik Österreich nicht in Diskussion stehen.

Wir sehen deshalb auch den Fall Natascha Kampusch nicht als eine Frage, die wir im­mer wieder versuchen aufzuwerfen, um hier politisches Kleingeld zu wechseln. Nein, das ist es nicht, sondern wir halten uns hier an die Rechtsexperten Adamovich und Rzeszut, die ganz klar gesagt haben: Es geht nicht nur darum, den persönlichen Opfer­schutz zu gewährleisten, ja, der muss und soll gewährleistet sein, sondern es geht auch um eine moralische und rechtliche Verpflichtung des Rechtsstaates, der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen. Das ist einer der wesentlichen Grundsätze eines Rechts­staates in Europa. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist deshalb auch enttäuschend, wenn freiheitliche Abgeordnete in diesem Parlament bei Anfragen an die zuständigen Minister immer wieder mit unsinnigen, inhaltsleeren und ignoranten Antworten abgespeist werden. Meine sehr geehrten Damen und Her­ren, das muss endlich eingestellt werden! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir dürfen uns erwarten, dass wir Parlamentarier so behandelt werden, dass wir die­ses Wissen bekommen, damit auch die Öffentlichkeit darüber informiert werden kann.

 


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