Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 119

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Aufgrund zahlreicher Widersprüche, aufgrund der neuerlich aufgetauchten ungeklärten Sachverhalte, aufgrund merkwürdiger Vorgänge rund um die Einstellung des Verfah­rens bei der Staatsanwaltschaft in Innsbruck fordere ich als Vertreter der Freiheitlichen Partei entweder die Aufnahme der Causa Kampusch in den einzuberufenden Untersu­chungsausschuss oder die Einberufung eines eigenen Untersuchungsausschusses in der Causa Kampusch. (Beifall bei der FPÖ.)

Zwei Beispiele, Frau Bundesminister, wie Sie mit unseren Fragen umgehen, seien hier erwähnt. Die Fragen, die in der Anfrage vom 30 September gestellt wurden, darf ich Ih­nen und allen anderen hier Anwesenden zu Gehör bringen.

Ich habe Sie im Zusammenhang mit einem Mietwagen, der im Rahmen der Entführung von Natascha Kampusch verwendet wurde, Folgendes gefragt:

„1. Ist es richtig, dass auf dem Grundstück des Entführers Hinweise auf ein fremdes Fahrzeug gefunden wurde?

2. Ist den befassten Beamten in Ihrem Ministerium dieser Umstand bekannt?

3. Wenn ja, seit wann?

4. Wurde die Firma Pappas diesbezüglich kontaktiert?

5. Wenn ja, wann und von wem?

6. Konnte festgestellt werden, wer das Fahrzeug zum Entführungszeitpunkt innehatte?

7. Konnte festgestellt werden, ob eine in den Entführungsfall Kampusch involvierte Per­son das gegenständliche Fahrzeug im Eigentum oder ausgeliehen hatte?“

In der zweiten Anfrage, die ich am selben Tag eingebracht habe, ging es um einen Ar­tikel im „Kurier“, der in einer großen Aufmachung über eine ganze Seite davon berich­tet hat, dass Chef-Ermittler Oberst Kröll, obwohl die Staatsanwaltschaft ihn aufgefor­dert hat, um nicht zu sagen, ihn genötigt hat, das Verfahren und die Ermittlungen ein­zustellen, weiter ermittelt hat und dann am 23. März 2010 einen Vermerk gemacht hat, wo es um Personen ging, die im Umfeld von Sadomaso-Szenen tätig sind. Dieser hat einen entsprechenden Bericht an die Staatsanwaltschaft gerichtet.

Ich habe Sie deshalb Folgendes gefragt:

„1. Ist den befassten Beamten in Ihrem Ministerium der Name des“ im Vermerk notier­ten „,gewichtigen österreichischen Politiker‘ bekannt?

2. Wurde dieser zum Wahrheitsgehalt dieses Notizbucheintrages befragt?

Wenn ja, von wem und wann?

Wenn nein, warum nicht?“

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, auf beide Anfragen haben Sie wie folgt geantwor­tet: Aufgrund der Nichtöffentlichkeit des Vorverfahrens ist eine Beantwortung nicht möglich. Unter Hinweis auf die Nichtöffentlichkeit eines Vorverfahrens zu rechtfertigen, dass eine Antwort auf die Anfrage verweigert wird, sehr geehrte Frau Bundesministe­rin, stellt unserer Meinung eine eklatante Aushöhlung des Interpellationsrechtes von Nationalratsabgeordneten in diesem Haus dar. (Beifall bei der FPÖ.)

Dies ist auch deshalb der Fall, Frau Bundesministerin, und das halte ich Ihnen vor, weil Sie eine völlig falsche Rechtsauslegung als Vorwand benutzen, den Sie eigentlich nur durch Ihre Beamte vorschieben. Fragen, die jedes Kind mit Ja oder Nein beantworten könnte, werden so rechtskräftig und rechtswidrig abgewimmelt.

In der Anfrage befinden sich nämlich keine und keinerlei persönliche Daten. Es kann deshalb auch kein Nachteil in einem laufenden Verfahren entstehen. Dies wäre, so wie


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