es in der Geschäftsordnung steht und wie diese es auch vorsieht, keinerlei Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, und es ist auch um keinerlei persönliche Meinungen gefragt worden. Die Behauptung, die Sie hier aufstellen, ist also eine reine Schutzbehauptung. Sie wollen uns diese Antworten einfach vorenthalten. (Beifall bei der FPÖ.)
Wobei sich gleich wieder die Frage für eine nächste Anfrage auftut: Wenn Sie hier von einem laufenden Strafverfahren reden, welches Strafverfahren meinen Sie? Gegen wen ist es gerichtet, und wann wurde es zu welchem Zweck eingerichtet? Laut den Bestimmungen des Allgemeinen Verwaltungsgesetzes müsste so ein Verfahren ja innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein. Das heißt, auch in diesem Fall haben Sie nicht mehr recht lange Zeit, das zu erledigen.
Um jetzt zu den Fragen zurückzukehren, frage ich Sie noch einmal heute, Frau Bundesminister: Sind Sie einerseits willens, uns die Auskunft zu erteilen, ob es auf dem Grundstück des Entführers tatsächlich Hinweise auf ein fremdes Fahrzeug gegeben hat? Wenn ja, wie sind Sie dem nachgegangen? Und wurde die entsprechende Firma dazu befragt?
Und sind Sie oder Ihre Beamten in Besitz des vom „Kurier“ erwähnten Aktes, der hier angeführt wird, wenn es um die Frage des gewichtigen österreichischen Politikers geht, der in dieser Anfrage, die ich Ihnen gestellt habe, in Form von geschwärzten Zeilen ausgewiesen ist, so wie wir es aus zahlreichen Sitzungen des Untersuchungsausschusses in den vergangenen Jahren ja kennen?
Wenn Sie im Besitz des Originalaktes sind, fordere ich Sie auf, uns tatsächlich den Namen zu nennen oder die Namen in diesem Fall endlich der Öffentlichkeit preiszugeben. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, endlich die Wahrheit zu erfahren, und zwar anstelle Ihrer Vertuschungsorgien!
Ich frage Sie auch, wenn Sie diesen Akt also haben: Was verbirgt sich hinter diesem geschwärzten Text? Wer ist der „gewichtige österreichische Politiker“ in der Notiz vom 23. März 2010?
Frau Bundesminister, die Causa Kampusch ist mittlerweile mehr als nur ein Entführungsfall. Sie ist ein Sittenbild der Republik Österreich und zeigt, wie sie mit solchen Fällen umgeht, wie sie mit dem Opferschutz umgeht.
Die SPÖ – das haben wir gestern gesehen – hat hier ihren ganz eigenen Zugang zu diesem Thema mit Redebeiträgen untermalt. Wir von der Freiheitlichen Partei haben kein Problem damit, wir haben keine Opfer-Täter-Umkehr zu vertreten. Das überlassen wir anderen.
Ich fordere Sie deshalb auf, Frau Ministerin, zumindest heute diese ganz einfachen Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten. Das erwarten nicht nur wir von der FPÖ, die Mitglieder dieses Hauses, sondern auch die österreichische Öffentlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
15.11
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Mag. Mikl-Leitner zu Wort gemeldet. – Bitte.
15.11
Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich glaube, wir sind uns einig, wenn ich davon spreche, dass es sich im Falle Kampusch um eine sehr sensible Causa handelt, eine Causa, die sehr viel an Fingerspitzengefühl und vor allem sehr viel an Sensibilität verlangt. Deswegen halte ich es auch für sehr irritierend, dass seitens der
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