Da es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf um das Bundes-Verfassungsgesetz sowie beim erwähnten Abänderungsantrag um Änderungen des Bundes-Verfassungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Absatz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Die Abgeordneten Mag. Korun, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffern 11, 12 und 13 eingebracht.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Abänderungsantrag aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Abänderungsantrag ist somit abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1542 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1759/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ORF-Gesetz geändert wird (1609 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
16.01
Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Tagesordnungspunkt begeben wir uns jetzt wieder zu einem guten Beispiel für den rot-schwarzen Proporz oder eigentlich den rot-rot-schwarzen Proporz, wenn wir über den ORF sprechen, oder den rot-rot-rot-schwarzen Proporz, wenn
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