Sie es so wollen. Aber weniger Schwarz als ein Drittel oder ein Viertel gibt es bei diesem Tagesordnungspunkt nicht. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Vormittags wurde vollmundig seitens der ÖVP, natürlich auch seitens der SPÖ zumindest in Ansätzen von Sparen und Schuldenbremse und Effizienz und Schutz der Bürger vor Kosten und so weiter gesprochen. Wenn es aber um die eigene Proporzklientel geht, dann sind diese Vorsätze schnell weggewischt und dann sind wir dort, wo wir jetzt sind, bei einem scheinbar kleinen Gesetz mit einer kleinen Änderung, das aber große Folgen hat.
Statt hier Kostenbewusstsein, Entlastung der Gebührenteilnehmer und damit der Bürger einzufordern, wird Folgendes gemacht: Der bisherige Grundsatz im ORF-Gesetz war ja immerhin, dass nur derjenige Gebühren zahlen muss, der über ein Gerät verfügt, mit dem man zumindest theoretisch in der Lage ist, den ORF zu empfangen, egal, ob man ihn sieht oder nicht. Das kann man noch einsehen, weil anderes nicht kontrollierbar ist.
Jetzt geht es aber so weit, dass auch derjenige, der über keine Empfangseinrichtung verfügt, der nicht einmal theoretisch den ORF sehen kann, zahlen muss, also auch derjenige, der kein DVB-T-Decodierungsgerät hat – ich glaube, so heißt das –, somit auch theoretisch den ORF gar nicht sehen kann. Der muss jetzt auch zahlen.
Und da gibt es jetzt die abenteuerlichsten logisch-juristischen Verrenkungen in der Begründung. Also einen Satz, der da drinnen steht, muss ich zitieren, den habe ich nämlich besonders gerne:
Diese Änderung entspräche „daher dem synallagmatischen Charakter des Programmentgelts im Sinne einer Gegenleistung für die erfolgte Bereitstellung“ (). (Heiterkeit bei Abgeordneten der FPÖ.)
Dass das der Bürger nicht versteht, ist ja in dem Fall nur gut. Ich verstehe es als Jurist natürlich schon. „Synallagmatisch“ heißt – das werden hier auch nicht alle wissen –, dieses schöne griechische Wort heißt „wechselseitig“ oder „austauschend“, also ein Austauschverhältnis.
Hier wird unterstellt, dass man eine Vertragslage wieder in Ordnung bringt – wobei ein Vertrag für die Antragsteller, also für die Regierungsparteien offenbar auch ist, wenn man eine Leistung zur Verfügung stellt. Also wenn Billa ein Geschäft eröffnet und mir eine Leistung, den Einkauf, zur Verfügung stellt, dann muss ich nach der Logik dieses Gesetzes dafür zahlen, weil ja die wechselseitige Leistung die Zurverfügungstellung einer Leistung ist. Jeder, der etwas anbietet, erbringt schon eine Leistung, dafür muss ich zahlen.
Das alles wird getan, um das hässliche Wort zu vermeiden, dass es sich bei dem sogenannten Programmentgelt in Wirklichkeit um eine Steuer handelt. Spätestens mit der heutigen Novelle ist das Entgelt zu einer reinen Steuer verkommen, denn wenn ich etwas, was ich definitiv nicht einmal beziehen kann, zahlen muss, na, dann ist wohl der Begriff „Steuer“ oder, wenn Sie wollen, auch „Gebühr“, aber nicht mehr das Wort „Entgelt“ berechtigt.
Meine Nachredner – Kollege Cap habe ich auf der Rednerliste gesehen – werden uns sicher erklären, das sei wichtig, man müsse Lücken schließen und den ORF schützen, man müsse den öffentlich-rechtlichen Auftrag ermöglichen, es gehe ja um Entwertung und alles Mögliche.
Ein paar Zahlen zu den tatsächlichen Entwicklungen. Wenn Sie sich erinnern, die letzte „Programmentgelterhöhung“, wie das so schön heißt, wurde 2009 mit über 8 Prozent gemacht. 2010, im Vorjahr, haben wir eine Sonderhilfe an den ORF beschlossen. (Abg.
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