Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 137

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Kopf: 2008 wurde die letzte gemacht!) – Die Erhöhung ist 2009 in Kraft getreten. (Abg. Kopf: 1.6.2008!) – In Kraft getreten? – Na gut, geschenkt. 1.6.2008, sechs Monate ge­wonnen.

Aber trotzdem war 2010 der Beschluss – da waren wir alle selber dabei – auf Zufüh­rung von 150 Millionen € an den ORF (Abg. Kopf: 160!) oder von 160 Millionen €. Da habe ich jetzt sogar zu wenig genannt. Ja, wir haben 160 Millionen € zugeführt.

Das damals unter der Prämisse – ich kann mich noch gut an die Redner erinnern –: Der ORF hat ja zugesagt, es wird dann so schnell keine Gebührenerhöhung geben, frühestens 2013 wird man das wieder (Abg. Grosz: Aber ihr habt zugestimmt! – Abg. Petzner: Ihr seid darauf reingefallen! Ihr habt zugestimmt!) – geh, Petzner! –, frühes­tens 2013 wird man das wieder zur Sprache bringen.

So, jetzt sind wir, soweit ich mich erinnern kann, im Dezember 2011, und nächste Wo­che ist bereits Tagesordnungspunkt der Stiftungsratssitzung: Programmentgelterhöhung um 7 Prozent. Also 2006: 8 Prozent, 2008: 8 Prozent, 2010: 160 Millionen €, 2011 mit Wirksamkeit 2012: 7 Prozent, wie Kollege Kopf korrekt sagt. Das also nur ein bisschen zur Dynamik und zur Abkopplung von der sogenannten Erhöhung.

Ich habe mir das ein wenig angeschaut. Insgesamt sind die Gebühreneinnahmen des ORF – ich weiß es ja, weil ich selbst im Stiftungsrat war – in den letzten 30 Jahren im Schnitt um 4,1 Prozent pro Jahr gewachsen, nicht nur durch die Erhöhungen, sondern auch dadurch, dass es immer mehr Seher gibt, dass es immer mehr Einzelhaushalte und daher mehr Empfangsgeräte gibt. Die Inflation in den letzten 30 Jahren – 2011 noch nicht eingerechnet, das habe ich jetzt nicht mitgerechnet – hat 2,6 Prozent betra­gen. Das heißt, die inflationsbereinigte Nettogebührenerhöhung des ORF, über die Wertsteigerung hinaus, ist im Bereich von 1,5 Prozent p.a. gelegen. Darüber würden sich viele Dienstnehmer freuen.

Gar nicht reden will ich über die Frage der Programmqualität, der Einhaltung des öf­fentlich-rechtlichen Auftrages, der Objektivität, der Besetzung der Gremien und Posi­tionen nach sogenannten objektiven Gesichtspunkten, des Postenschachers, der Ent­lohnung und so weiter, sondern ich will hier einfach damit schließen:

Zu dieser Gesetzesvorlage natürlich ein Nein. (Beifall bei der FPÖ.)

16.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Cap gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


16.07.20

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Wir haben heute einen Beschluss zu fassen, dessen Notwendigkeit aufgrund eines Spruches des Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahr 2008 entstanden ist, der eine Gebührenpflicht nur mehr bejaht, wenn die Darstellung der ORF-Programme mit der konkreten Gerätekonstellation auch möglich ist. Wie Sie wissen, wird in den nächsten Jahren mit der zunehmenden Verbreitung ei­ne Gerätegeneration mit integriertem DVB-T-Tuner auf dem Markt umgesetzt. Es wird faktisch nicht mehr die Notwendigkeit bestehen, dass man zu den alten Geräten ein ei­genes Gerät für die ORF-Programme benötigt.

Diese Gesetzesänderung nimmt also die künftige Entwicklung vorweg und verankert den bis 2008 bestandenen Grundsatz, der eine Gebührenpflicht festlegt, wenn der Standort des Rundfunkteilnehmers terrestrisch, analog oder mit DVB-T mit den Pro­grammen des ORF versorgt wird.

Ich halte das für einen ganz wichtigen Beschluss. Das bietet dem ORF die Möglichkeit, seinen Programmauftrag auch wirklich erfüllen zu können und für die Qualität seiner


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