Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 139

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dem ORF unkritisch gegenüberzustehen, ich stehe aber voll und ganz zur Dualität un­seres Rundfunksystems, das heißt, zu einem fairen Nebeneinander des Öffentlich-Rechtlichen und auch der Privaten. Ich bekenne mich auch ganz ausdrücklich zum Ge­danken des Öffentlich-Rechtlichen. Da hat es natürlich seinen Platz, dass dieser Öf­fentlich-Rechtliche von den Seherinnen und Sehern mit Gebühren finanziert wird, der Idealfall wäre sogar, dass er ohne Werbung auskommt und nur über Gebühren finan­ziert wird. Das ist auf einem kleinen Markt wie Österreich nicht ganz leicht zu bewerk­stelligen, darum hat man ja mit sehr großen Einschränkungen dem ORF auch Wer­bung erlaubt, im Gegensatz zu anderen Ländern. – Sei’s drum, das ist eine andere De­batte.

Was die Gebühren betrifft, sollen natürlich alle, die den ORF empfangen können, emp­fangen könnten, nun zahlen. Die Unterscheidung ist deswegen schwierig, Kollege Brosz, weil die Kontrolle mit zunehmender Anzahl der eingebauten Digitalreceiver in Fernsehgeräten – das sind schon Hunderttausende; die Smartcard, die für die alten Geräte notwendig ist, ist dann eben nicht mehr notwendig – schwierig und damit die Kontrollierbarkeit nicht leicht gegeben ist, bei wem von denen, die sich abmelden, weil sie den ORF angeblich gar nicht empfangen können – die Zahl wird immer kleiner –, das stimmt und wer von denen das nur vorschützt, um keine Gebühr zahlen zu müs­sen, den ORF aber selbstverständlich trotzdem empfängt.

Es hängt ja nicht nur der ORF dran, sondern auch ATV und Puls 4, wie wir wissen, sodass es legitim erscheint, bei dieser nahezu gegebenen Flächendeckung – und sie ist in Kürze wirklich voll flächendeckend da – die Unterscheidung zu unterlassen, ich empfange oder ich empfange nicht, weil im Prinzip die Kontrollierbarkeit nicht mehr ge­geben ist.

Wir reden hier in der Tat von keinen unbeträchtlichen Beträgen, vor allem für Men­schen mit kleinem Einkommen, aber wir reden auch nicht von exorbitanten Beträgen.

Diese Novelle, die Schließung dieser Lücke, die wir hier vornehmen, trägt natürlich dem Gedanken Rechnung, dass der Öffentlich-Rechtliche sozusagen ein Sender für uns alle von uns allen ist, mit einem ganz klaren, konkreten Informations- und Kultur­vermittlungsauftrag dieses Landes nach innen wie auch nach außen.

Unter Abwägung all dieser Überlegungen und – das ist mir ganz wichtig – unter Auf­rechterhaltung auch des Drucks auf die Geschäftsführung des Unternehmens, was die Wirtschaftlichkeit und auch was die Qualität des Programms anbelangt, nämlich dem öffentlich-rechtlichen Gedanken und Auftrag gerecht zu werden, unter Aufrechterhal­tung dieses Drucks in diese Richtung meine ich, dass es – wie gesagt, unter Abwä­gung all dieser auch juristisch nicht ganz einfachen Thematiken – legitim ist, diesen Antrag nicht nur zu stellen, sondern ihn auch tatsächlich zu beschließen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Petzner gelangt als Nächs­ter zu Wort. – Bitte.

 


16.14.32

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Herr Klubobmann Kopf, auf diesen Schmäh mit dem Lückenschließen die ganze Zeit, auf den fallen wir nicht mehr herein. Ihr schließt immer Lücken beim ORF. (Abg. Kopf: Nein, nein!) Vor zwei Jahren habt ihr gesagt, wir müssen die Lücke bei der Gebühren­refundierung schließen, 160 Millionen € kriegt der ORF dazu. Da haben Sie auch ge­sagt, Sie schließen eine Lücke, weil das Gelder seien, die der ORF lukriert, aber dann nicht tatsächlich bekommt. Da hat damals die FPÖ noch den Steigbügelhalter für die Regierung gespielt und zugelassen, dass 160 Millionen € zusätzliches Steuergeld in den ORF fließen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 


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