Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 140

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Wir vom BZÖ waren damals dagegen, wir sind auch gegen diese Änderung des ORF-Gesetzes, die nunmehr vorliegt, womit angeblich wieder eine weitere Lücke geschlos­sen wird. In Wahrheit geht es nur um die Schließung der Finanzierungslücke des ORF, nämlich dass auch jene Österreicherinnen und Österreicher Rundfunkgebühren, ORF-Gebühren zu leisten haben, die in irgendeiner Form, wie Sie sagen, auch dieses Rund­funksignal empfangen.

Unser Motto ist: Genug gezahlt! Daher stehen wir für keine Gebührenerhöhungen und auch kein Schließen von Finanzlücken zur Verfügung. Vielmehr sagen wir, dass auch der ORF gefordert ist, bei sich zu sparen. Wenn ich an die jüngste Gehaltserhöhung der Chefetage denke, vom Generaldirektor abwärts bis zu den Landesdirektoren, dann sollte auch in Zeiten der Schuldenkrise der ORF seinen Beitrag leisten, auf Gehalts­erhöhungen verzichten, stattdessen sparen und das Geld in ein gescheiteres Pro­gramm investieren. (Beifall beim BZÖ.)

16.16

16.16.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Schlusswort seitens der Frau Berichterstatterin wird keines gewünscht.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1609 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

16.17.0010. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1514 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst­gesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsge­setz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prü­fung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011), sowie über den

Antrag 825/A(E) der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schutzmaßnahmen für Whistleblower im Beamtendienstrecht (1610 d.B.)

11. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit dem das Bundesbahngesetz geändert wird (1611 d.B.)

 


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