Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 146

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17a. Dem § 28 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) An die Stelle der in Abs. 1 vorgesehenen Beträge treten bei Beamtinnen und Be­amten der Verwendungsgruppe A 1, die das Ernennungserfordernis der Hochschulbil­dung ausschließlich gemäß Z 1.12a der Anlage 1 zum BDG 1979 erfüllen, folgende Beträge:

17b. Die Tabelle in § 30 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

 


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