d) in Z 3 der Betrag „282,5 €“ durch den Betrag „290,8 €“,
e) in Z 4 der Betrag „389,8 €“ durch den Betrag „401,3 €“,
f) in Z 5 der Betrag „365,3 €“ durch den Betrag „376,1 €“ und
g) in Z 6 der Betrag „306,9 €“ durch den Betrag „316,0 €“.
21c. In § 40c Abs. 1 wird der Betrag „360,3 €“ durch den Betrag „370,9 €“ und der Betrag „492,5 €“ durch den Betrag „507,0 €“ ersetzt.
21d. Die Tabelle in § 48 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

21e. Die Tabelle in § 48a Abs. 1 erhält folgende Fassung:

21f. In § 50 Abs. 4 wird der Betrag „687,6 €“ durch den Betrag „707,9 €“ ersetzt.
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