Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 149

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

21g. In § 52 Abs. 1 wird der Betrag „369,6 €“ durch den Betrag „380,5 €“ ersetzt.

21h. In § 53b Abs. 1 wird der Betrag „360,3 €“ durch den Betrag „370,9 €“ und der der Betrag „492,5 €“ durch den Betrag „507,0 €“ ersetzt.“

4. In Art. 2 werden nach Z 22 folgende Z 22a bis 22ah eingefügt:

„22a. Die Tabelle in § 55 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22b. § 57 Abs. 2 lautet:

„(2) Die Dienstzulage beträgt

a) für Leiter der Verwendungsgruppe L PH

b) für Leiter der Verwendungsgruppe L 1

c) für Leiter der Verwendungsgruppen L 2a 2

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite