Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 151

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22g. In § 59a Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 der Betrag „81,3 €“ durch den Betrag „83,7 €“ und

b) in Z 2 der Betrag „123,2 €“ durch den Betrag „126,8 €“.

22h. In § 59a Abs. 2 wird der Betrag „81,3 €“ durch den Betrag „83,7 €“ ersetzt.

22i. In § 59a Abs. 2a wird der Betrag „17,7 €“ durch den Betrag „18,2 €“ ersetzt.

22j. In § 59a Abs. 3 wird der Betrag „123,2 €“ durch den Betrag „126,8 €“ ersetzt.

22k. In § 59a Abs. 5a Z 2 wird der Betrag „97,9 €“ durch den Betrag „100,8 €“ ersetzt.

22l. In § 59b Abs. 1 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „57,9 €“ durch den Betrag „59,6 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b, Z 2 lit. c und Z 3 lit. b der Betrag „72,1 €“ durch den Betrag „74,2 €“,

               c) in Z 1 lit. c und Z 2 lit. d der Betrag „86,8 €“ durch den Betrag „89,4 €“ und

               d) in Z 4 der Betrag „29,2 €“ durch den Betrag „30,1 €“.

22m. In § 59b Abs. 2 werden ersetzt:

a) in Z 1 lit. a, Z 2 lit. a und Z 3 lit. a der Betrag „57,9 €“ durch den Betrag „59,6 €“,

b) in Z 1 lit. b, Z 2 lit. b und Z 3 lit. b der Betrag „72,1 €“ durch den Betrag „74,2 €“,

               c) in Z 1 lit. c und Z 3 lit. c der Betrag „79,8 €“ durch den Betrag „82,2 €“,

               d) in Z 4 der Betrag „56,8 €“ durch den Betrag „58,5 €“ und

               e) in Z 5 der Betrag „28,7 €“ durch den Betrag „29,5 €“.

22n. In § 59b Abs. 3 wird in Z 1 der Betrag „86,8 €“ durch den Betrag „89,4 €“ und in Z 2 der Betrag „101,8 €“ durch den Betrag „104,8 €“ ersetzt.

22o. In § 59b Abs. 4 wird der Betrag „113,4 €“ durch den Betrag „116,7 €“ ersetzt.

22p. In § 59b Abs. 5 wird der Betrag „37,1 €“ durch den Betrag „38,2 €“ ersetzt.

22q. In § 59b Abs. 6 wird der Betrag „113,4 €“ durch den Betrag „116,7 €“ ersetzt.

22r. Die Tabelle in § 60 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22s. In § 60 Abs. 3 wird der Betrag „47,9 €“ durch den Betrag „49,3 €“ und der Betrag „40,3 €“ durch den Betrag „41,5 €“ ersetzt.

22t. In § 60 Abs 4 wird der Betrag „14,3 €“ durch den Betrag „14,7 €“ und der Betrag „12,0 €“ durch den Betrag „12,4 €“ ersetzt.

22u. Die Tabelle in § 60a Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 


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