Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 152

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22v. In § 61 Abs. 8 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „32,4 €“ durch den Betrag „33,4 €“,

               b) in Z 2 der Betrag „28,0 €“ durch den Betrag „28,8 €“ und

c) im letzten Satz der Betrag „28,6 €“ durch den Betrag „29,4 €“ und der Betrag „24,4 €“ durch den Betrag „25,1 €“.

22w. In § 61a Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „177,7 €“ durch den Betrag „182,9 €“ und

              b) in Z 2 der Betrag „155,4 €“ durch den Betrag „160,0 €“.

22x. In § 61b Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a der Betrag „142,1 €“ durch den Betrag „146,3 €“,

              b) in Z 1 lit. b der Betrag „119,9 €“ durch den Betrag „123,4 €“,

              c) in Z 2 lit. a der Betrag „111,0 €“ durch den Betrag „114,3, €“,

              d) in Z 2 lit. b der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“,

              e) in Z 3 lit. a der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“,

              f) in Z 3 lit. b der Betrag „79,9 €“ durch den Betrag „82,3 €“,

              g) in Z 4 lit. a der Betrag „48,8 €“ durch den Betrag „50,2 €“ und

              h) in Z 4 lit. b der Betrag „39,9 €“ durch den Betrag „41,1 €“.

22y. In § 61c Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „79,8 €“ durch den Betrag „82,2 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „79,8 €“ durch den Betrag „82,2 € und

              c) in Z 3 der Betrag „133,2 €“ durch den Betrag „137,1 €.

22z. In § 61d Abs. 1 wird der Betrag „48,8 €“ durch den Betrag „50,2 €“ ersetzt.

22aa. In § 61e Abs. 1 werden ersetzt:

              a) in Z 1 der Betrag „133,2 €“ durch den Betrag „137,1 €“,

              b) in Z 2 der Betrag „48,8 €“ durch den Betrag „50,2 €“ und

              c) in Z 3 der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“.

22ab. In § 61e Abs. 2 werden ersetzt:

              a) in Z 1 lit. a der Betrag „168,7 €“ durch den Betrag „173,7 €“,

              b) in Z 1 lit. b der Betrag „151,0 €“ durch den Betrag „155,5 €“,

c) in Z 2 lit. f der Betrag „133,2 €“ durch den Betrag „137,1 €“ und der Betrag „115,3 €“ durch den Betrag „118,7 €“,

d) in Z 3 lit. c der Betrag „111,0 €“ durch den Betrag „114,3 €“ und der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“ und

 


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