e) in Z 4 der Betrag „111,0 €“ durch den Betrag „114,3 €“ und der Betrag „97,7 €“ durch den Betrag „100,6 €“.
22ac. In § 62 Abs. 2 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „10,2 €“ durch den Betrag „10,5 €“,
b) in Z 2 der Betrag „14,8 €“ durch den Betrag „15,2 €“,
c) in Z 3 der Betrag „19,5 €“ durch den Betrag „20,1 €“ und
d) in Z 4 der Betrag „21,6 €“ durch den Betrag „22,2 €“.
22ad. In § 63b Abs. 1 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „194,9 €“ durch den Betrag „200,6 €“ und
b) in Z 2 der Betrag „169,8 €“ durch den Betrag „174,8 €“.
22ae. In § 63b Abs. 5 werden ersetzt:
a) in Z 1 der Betrag „25,0 €“ durch den Betrag „25,7 €“ und
b) in Z 2 der Betrag „21,8 €“ durch den Betrag „22,4 €“.
22af. Die Tabelle in § 65 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22ag. Die Tabelle in § 72 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

22ah. Die Tabelle in § 74 Abs. 1 erhält folgende Fassung:“
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