
5. In Art. 2 wird nach Z 23 folgende Z 23a eingefügt:
„23a. In § 74a Abs. 1 wird der Betrag „7 902,7 €“ durch den Betrag „8 116,1 €“ und der Betrag „8 375,9 €“ durch den Betrag „8 601,4 €“ ersetzt.“
6. In Art. 2 wird nach Z 24 folgende Z 24a eingefügt:
„24a. Die Tabelle in § 81 Abs. 2 erhält folgende Fassung:“

7. In Art. 2 werden nach Z 25 folgende Z 25a bis 25g eingefügt:
„25a. In § 83 Abs. 1 wird der Betrag „100,5 €“ durch den Betrag „103,5 €“ ersetzt.
25b. Die Tabelle in § 85 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
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