Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 182

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des Staates, und das, was Sie uns hier geliefert haben, hat mit Bürokratieabbau oder Ähnlichem wirklich nichts zu tun.

Sie, Herr Präsident Neugebauer, haben sich durchgesetzt. Ich glaube, das war ein Pyr­rhus-Sieg. Das, was in den Medien zu lesen ist, sollte Ihnen durchaus zu denken ge­ben. Ich habe hier vor mir den „Kurier“. Darin finden Sie eine klare Aufstellung, auch ei­ne Aussage des Bernhard Felderer, der davon spricht, dass das der Anfang einer Pe­riode von mehreren Sparjahren ist, dass in Kürze Einsparungen abverlangt werden – und das ist alles andere als ein gutes Beispiel.

Auch wenn Sie jetzt vom Einkommen her bei der Erhöhung differenzieren, ist es so, dass zum Beispiel ganz junge Mitarbeiter mit niedriger Einstufung eine Erhöhung von 46 € erfahren und Sektionschefs eine von 256 €. Ich sage Ihnen in aller Klarheit und Deutlichkeit: Bei Ihrer Klientel, bei der Hofrats-Klientel, wäre es absolut angebracht ge­wesen zu sagen, es gibt überhaupt keine Erhöhung. (Beifall beim BZÖ.)

Bei geringen Einkommen gibt es Argumente, dass man keine Nulllohnrunden machen sollte, aber Sie sollten dafür sorgen, dass es eine Deckelung für die Staatsausgaben gibt. Setzen Sie endlich Verwaltungsreformen um! Sie haben uns allen versprochen, jeder zweite natürliche Abgang wird nicht nachbesetzt. Diesen Prozess sollten Sie be­schleunigen und diese Zahl erhöhen (Abg. Neugebauer: 10 000 haben wir geliefert!), damit es zu einer Deckelung kommt, damit wir nicht noch mehr in diesen Bereich hi­neinpumpen müssen. (Abg. Neugebauer: Ein bisschen nachdenken – und dann re­den!)

Was ist Ihnen sonst noch alles in dieser Novelle wichtig? Ich zitiere: Die „Wertschät­zung in Form eines höheren Amtstitels oder einer höheren Verwendungsbezeichnung“ für die Beamten ist möglich, die jetzt in den Ruhestand übertreten. – Ich frage Sie: Wer braucht das? Wem nützt das? Das sind ja alles Dinge nicht nur von gestern, sondern von vorgestern. Damit gehört aufgeräumt! (Beifall beim BZÖ.)

Ich frage mich überhaupt, warum wir weiterhin diese Hofratstitel und so weiter haben. Diese Amtstitel gehören in Wahrheit abgeschafft, eine moderne Verwaltung braucht das nicht. (Abg. Neugebauer: „Hofrat“ ist kein Amtstitel! Du kennst dich ja hinten und vorne nicht aus!) – Ja, ja, das sagt unser Präsident. Das ist eine Verwendungsbezeich­nung. Ich kenne dein Verhandlungsgeschick aus früheren Tagen, als wir in der Regie­rung waren. Ich weiß, wie es der Neugebauer anlegt, er wird euch immer erzählen: Ja, das ist alles richtig, jawohl, das werden wir auch alles machen – aber nicht jetzt, das machen wir dann beim nächsten Mal! Und das sagt er Jahr für Jahr. Es passiert nichts, und ich sage, da gibt es einen extremen Reformstau.

Ich darf nun noch zum Thema Disziplinarrecht übergehen. Da gibt es jetzt schon auch Veränderungen, die, glaube ich, nicht notwendig gewesen sind. Wir haben hier die Möglichkeit der Ablehnung eines Kommissionsmitglieds gehabt; das wird gleich einmal eingespart. Es soll also nicht mehr die Möglichkeit geben, dass man ablehnt. Das wäre anders zu lösen gewesen, denn die Begründung der Verfahrensverzögerung hält nicht. Das kann man auch bei Einleitungsbeschluss, nicht erst bei Verhandlungs­beschluss. Hat man ihn nicht gewollt, hat man ihn gestrichen.

Wenn Sie mir dann sagen, das diene alles der Beschleunigung: Ich glaube, es gibt auch andere Motive im öffentlichen Dienst. Ich nenne jetzt nur den Namen Haidinger. Der ist Ihnen halt „passiert“, und er hat offengelegt, wie Parteibuchwirtschaft betrieben wird, zum Beispiel im Innenministerium.

Wenn ich hier lese, dass es im Disziplinarrecht – wir haben vorhin ein kurzes Gespräch gehabt; angeblich gilt das nicht für die Richter und für die Staatsanwälte; es ist dort normiert – neben dem Verweis und der Geldstrafe, wo auch jetzt schon eine Mindest­strafe auszusprechen ist in der Höhe von einem Bezug, die Versetzung in einen ande-


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