Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 183

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ren Dienst und ohne Anspruch auf Übersiedlungsgebühren gibt, muss ich sagen: Ich weiß nicht, was die Motive dafür sind, das als Disziplinierungsmaßnahme einzusetzen.

Im Klartext heißt das: Bei dem, der mir nicht passt, konstruiere ich ein Disziplinarver­fahren, und dann gebe ich ihm den Marschbefehl von Eisenstadt nach Bregenz. Das steht übrigens im Widerspruch zum bestehenden Recht, denn im § 55 sind der Wohn­sitz und der Dienstort geregelt. Herr Präsident Neugebauer, darum hätten Sie sich kümmern müssen – und nicht um Ihre Hofratsklientel!

Diese Gesetzesvorlage lehnen wir ab, und wir halten die Erhöhung in diesem Ausmaß jedenfalls für das falsche Signal. (Beifall beim BZÖ.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.42.03

Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Weil sehr oft das Wort Verwaltungsreform fällt und ich dann manchmal schon vermisse, dass dieses Wort auch mit Inhalten befüllt wird: Wir reden jetzt über eine recht große Dienstrechts-Novelle. Bitte, wenn das keine Verwal­tungsreform ist, dann weiß ich nicht!

Unlängst erst ging es um die Sicherheitspolizeidirektionen, die Verwaltungsgerichtsbar­keit, also sehr viele Maßnahmen, die die Bundesregierung alleine oder gemeinsam mit den Bundesländern auf den Weg gebracht hat. Und wenn ich die österreichische Ver­waltung in Summe betrachte, muss ich feststellen, wir sind im Vergleich mit anderen OECD-Ländern im unteren Drittel, was den Personalaufwand anlangt.

Das heißt, wir haben in den letzten zehn Jahren 10 000 Köpfe, 10 000 Planstellen, 10 000 Menschen weniger im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind trotzdem, was den internationalen Wettbewerb anlangt, seit 2006 Europameister in Bezug auf unsere effiziente Verwaltung, unser E-Government. Das darf man nicht vergessen, wenn man dauernd von schlanker Verwaltung, von Modernisierung redet. Ich sage, der öffentliche Dienst in Österreich ist modern, ist sehr, sehr serviceorientiert und agiert auch sehr, sehr sparsam.

Da bin ich gleich beim Gehaltsabschluss, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ja, wir waren sehr weit auseinander, und wir haben uns jetzt auf eine maßvolle Regelung einigen können im Rahmen der Möglichkeiten, die wir haben und die wir zur Verfügung stellen können.

Ich stehe dazu, dass 60 Prozent unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr bekom­men oder zumindest die Teuerungsrate ausgeglichen bekommen, und darüber hinaus gibt es auch noch ein bisschen etwas dazu. Ich glaube, jeder und jede in diesem Be­reich leistet hervorragende Arbeit, und ich glaube nicht, dass wir irgendjemandem im öffentlichen Dienst unterstellen, nur weil er viel verdient, arbeitet er vielleicht weniger.

Ich stehe hinter meinen Beamtinnen und Beamten, hinter allen Vertragsbediensteten im öffentlichen Dienst und möchte ihnen einmal ein herzliches Dankeschön sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann diese Novelle durchlesen, mittelgenau, genau oder sehr genau, und wenn man sie sehr genau durchliest, dann kommt man darauf, dass hier sehr viele Dinge auf den Weg gebracht wurden. Wir haben etliche Maßnahmen setzen können zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters. Eine davon hat Abgeordneter Pendl erst kürzlich in einem Abänderungsantrag angeregt. So wird eine Jubiläumszuwendung für 35-jährige Zugehörigkeit bei Antritt der Frühpensio-


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