Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 184

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nierung nicht mehr gewährt. Wir reden nicht von einer Jubiläumszuwendung nach 20 Jah­ren, wir reden nicht von einer Jubiläumszuwendung nach 40 Jahren.

Wir wollen auch, dass beispielsweise freiwillige Versetzungen noch möglich sind bei Dienstunfähigkeit, insbesondere bei der Exekutive, damit man, bevor man das gesetzli­che Pensionsantrittsalter erreicht, noch einige Jahre im Verwaltungsbereich verbringen kann. Diese freiwillige Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz ist, glaube ich, eine sehr innovative Möglichkeit, dass man hier nicht zum alten Eisen zählt, sondern noch einige Jahre im Bundesdienst tätig sein kann.

Wir haben wieder einige Schritte zu einer Harmonisierung Vertragsbedienstete – Be­amte/Beamtinnen setzen können. Wir haben Möglichkeiten der Mobilitätsförderung in dieser Dienstrechts-Novelle verankert. Zum Beispiel machen wir möglich, dass Richter, Richterinnen, RichteramtsanwärterInnen, Staatsanwälte, Staatsanwältinnen in der Pri­vatwirtschaft auch eine Praxis machen können, damit sie zum Beispiel für die Korrup­tionsbekämpfung und im Finanzbereich ihr Know-how noch erweitern können.

Wir haben – und das wurde heute schon einige Male gesagt, und nicht nur heute –, Al­tersgrenzen und Körpergrößengrenzen für die Aufnahme in den Exekutivdienst gestri­chen. Wir haben sehr vieles in dieser Dienstrechts-Novelle, was die Reform des Diszi­plinarrechtes anlangt. Wir wollen damit beschleunigte Verfahren erreichen, wir wollen versachlichen, wir wollen Transparenz.

Ich glaube auch, dass der Bereich der Anti-Korruption mit dem Whistleblowing ganz besonders bahnbrechend ist. Das könnte und soll auch für die Privatwirtschaft, wie schon so oft, Vorbild sein und soll dort nachgeahmt werden. Das soll überall möglich sein, und man soll nicht sozusagen bestraft werden dafür, dass man beispielsweise et­was aufdeckt.

Wir haben – und das wurde auch schon gesagt – wieder einiges gemacht, damit die Gleichstellung im öffentlichen Dienst noch mehr Vorbild für die Privatwirtschaft sein kann – 50 Prozent Frauenquote und andere wichtige Bereiche, die die Gleichstellung vorantreiben sollen. Und es ist Vergangenheit, dass wir im öffentlichen Dienst junge Leute ausbeuten. Ich will nicht – und das haben wir damit erreicht –, dass junge Men­schen beim öffentlichen Dienst gratis ein Praktikum machen. Hier wird hervorragende Arbeit geleistet, und das soll auch abgegolten werden.

Und letztendlich die Bachelor-Lösung. Sehr geehrte Damen und Herren, es ist eine A-wertige Einstufung gelungen, und wir möchten, dass unsere Beamtinnen und Beam­ten, die jetzt gerade den Bachelor-Abschluss erwerben, vielleicht noch Lust und Inter­esse haben, einen Master-Abschluss zu machen, um dann sozusagen mit den Akade­mikern und Akademikerinnen, die in A1 eingestuft sind, gleichgestellt zu sein. Aber auch mit dem Bachelor-Abschluss kann jede Stufe erreicht werden – bis hin zur Sek­tionschefin/zum Sektionschef.

Diese Dienstrechts-Novelle und der Gehaltsabschluss, die jetzt beschlossen werden sollen, sind nur ein Teil dessen, was im öffentlichen Dienst passiert. Ich glaube, wir sollten uns alle gemeinsam vor Augen halten, dass in sehr schwierigen, sehr heraufor­dernden Zeiten die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit, die Bildung, die Gesund­heit, die Verwaltung an sich gut funktionieren, ja sogar sehr gut funktionieren, und dass es daher nur recht und billig ist, dass wir uns nicht zu einer Nulllohnrunde hinreißen ha­ben lassen müssen, weil es die Finanzen gerade noch erlaubt haben, dass wir auch auf diese Art den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, allen Bediensteten zeigen, dass sie uns was wert sind und was sie uns wert sind, indem es möglich war, einen modera­ten Gehaltsabschluss zustande zu bringen.

Und wir schauen auch in die Zukunft. Ich lade Sie – und das habe ich letztens schon gemacht – alle ein, nächstes Jahr gemeinsam mit mir, mit meinen Mitarbeitern und Mit-


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