Also wie können wir ein starkes Zentrum für Familien schaffen, wo sie wirklich nachhaltig ihre Leistungen gesichert haben, wo sie entsprechend auch in Zukunft ihre Ansprüche wahrnehmen können und das auch eine starke Lobby für die Familien ist? – Daher sollte man sich Gedanken auch über Ausgliederungen machen und da nicht einfach von vornherein sagen, das lehnen wir ab.
Frau Kollegin Csörgits, wenn du sagst, weil die Arbeitnehmer nicht dabei sind, stimmt ihr nicht zu: Entschuldige, das ist ein Entschließungsantrag, und da steht „unter anderem“. Also wenn das jetzt der Grund ist, dass ihr das ablehnt, dann habt ihr auch einen Entschließungsantrag nicht richtig verstanden. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
20.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.
20.26
Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haubner, Sie haben gerade angesprochen, unsere Position wäre in etwa die: nur nichts ändern, weil sich das Alte so bewährt hat. Ich glaube, das ist nicht unsere Position. Die Frage ist nur, wo es vernünftige Änderungen geben kann. Und das, was hier angesprochen wurde, ist meines Erachtens teilweise schon recht widersprüchlich.
Frau Abgeordnete Musiol, Sie beklagen hier die Kompliziertheit und Bürokratie, auf der anderen Seite schlagen Sie, gerade was die Auszahlung anbelangt, vor, man könnte das einmal im Vorhinein, einmal im Nachhinein, wie es dem jeweiligen Bezieher konveniert, machen. (Abg. Mag. Musiol: Darüber reden!) – Darüber reden kann man immer, wir reden auch gerade jetzt darüber. Ich glaube, dass der entsprechende Hintergrund schon der sein sollte, ob etwas vernünftig ist und damit auch intendiert wird oder nicht. (Abg. Mag. Musiol: Genau!)
So komme ich zu den einzelnen Vorschlägen. Das Erste war der Antrag, das Kinderbetreuungsgeld soll in Hinkunft schon früher ausbezahlt werden, und da sehen wir genau das Problem, der Herr Prinz hat es angesprochen. (Abg. Mag. Musiol: Familienbeihilfe!) – Beides, es sind ja zwei Anträge, der eine betrifft die Familienbeihilfe, der andere das Kinderbetreuungsgeld.
Was das Kinderbetreuungsgeld betrifft, hat der Klaus Prinz ganz richtig angesprochen, dass die Kontinuität der Geldleistungszahlung zu wahren ist. Das heißt, die Eltern erhalten normalerweise, wenn sie Arbeitnehmer sind, den Lohn grundsätzlich im Nachhinein ausbezahlt. – Bei den Beamten ist es anders. – Das heißt, Mütter erhalten Wochengeld ebenfalls im Nachhinein ausbezahlt, und im Anschluss daran wird auch Kinderbetreuungsgeld im Nachhinein ausbezahlt. Genau dadurch entsteht eben keine Lücke in der Auszahlung von Geldleistungen, sondern herrscht Kontinuität.
Würde das Kinderbetreuungsgeld im Vorhinein ausbezahlt, bekämen die Mütter zwar im ersten Monat gleichzeitig Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld, umgekehrt entstünde aber nach Kindergeld-Bezugsende tatsächlich eine Einkommenslücke von zirka sechs Wochen, die derzeit nicht auftreten kann. Zum Beispiel: Eine Mutter bezieht Kinderbetreuungsgeld bis Oktober, ab November beginnt sie wieder zu arbeiten. Bei Kinderbetreuungsgeldauszahlung im Vorhinein erhielte sie Anfang Oktober das letzte Mal Kinderbetreuungsgeld, ihren ersten Lohn jedoch erst zirka Mitte Dezember. Genau da haben Sie das, was Sie eigentlich intendieren; Sie würden mit dem Antrag das Gegenteil erreichen.
Noch eindeutiger ist die Angelegenheit, was die Familienbeihilfe anbelangt, denn da haben wir die zweimonatige Auszahlung im Vorhinein. Und wenn wir das jetzt auf jeweils monatlich aufteilen, dann würden erstens einmal höhere Verwaltungs- und Admi-
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