Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 248

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Also wie können wir ein starkes Zentrum für Familien schaffen, wo sie wirklich nach­haltig ihre Leistungen gesichert haben, wo sie entsprechend auch in Zukunft ihre An­sprüche wahrnehmen können und das auch eine starke Lobby für die Familien ist? – Daher sollte man sich Gedanken auch über Ausgliederungen machen und da nicht ein­fach von vornherein sagen, das lehnen wir ab.

Frau Kollegin Csörgits, wenn du sagst, weil die Arbeitnehmer nicht dabei sind, stimmt ihr nicht zu: Entschuldige, das ist ein Entschließungsantrag, und da steht „unter an­derem“. Also wenn das jetzt der Grund ist, dass ihr das ablehnt, dann habt ihr auch ei­nen Entschließungsantrag nicht richtig verstanden. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

20.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Mitterlehner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.26.48

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Abgeordnete Haubner, Sie haben gerade angesprochen, unsere Position wäre in etwa die: nur nichts ändern, weil sich das Alte so bewährt hat. Ich glaube, das ist nicht unsere Position. Die Frage ist nur, wo es vernünftige Änderungen geben kann. Und das, was hier angesprochen wurde, ist meines Erachtens teilweise schon recht widersprüchlich.

Frau Abgeordnete Musiol, Sie beklagen hier die Kompliziertheit und Bürokratie, auf der anderen Seite schlagen Sie, gerade was die Auszahlung anbelangt, vor, man könnte das einmal im Vorhinein, einmal im Nachhinein, wie es dem jeweiligen Bezieher konve­niert, machen. (Abg. Mag. Musiol: Darüber reden!) Darüber reden kann man immer, wir reden auch gerade jetzt darüber. Ich glaube, dass der entsprechende Hintergrund schon der sein sollte, ob etwas vernünftig ist und damit auch intendiert wird oder nicht. (Abg. Mag. Musiol: Genau!)

So komme ich zu den einzelnen Vorschlägen. Das Erste war der Antrag, das Kinderbe­treuungsgeld soll in Hinkunft schon früher ausbezahlt werden, und da sehen wir genau das Problem, der Herr Prinz hat es angesprochen. (Abg. Mag. Musiol: Familienbeihil­fe!) Beides, es sind ja zwei Anträge, der eine betrifft die Familienbeihilfe, der andere das Kinderbetreuungsgeld.

Was das Kinderbetreuungsgeld betrifft, hat der Klaus Prinz ganz richtig angesprochen, dass die Kontinuität der Geldleistungszahlung zu wahren ist. Das heißt, die Eltern er­halten normalerweise, wenn sie Arbeitnehmer sind, den Lohn grundsätzlich im Nach­hinein ausbezahlt. – Bei den Beamten ist es anders. – Das heißt, Mütter erhalten Wo­chengeld ebenfalls im Nachhinein ausbezahlt, und im Anschluss daran wird auch Kin­derbetreuungsgeld im Nachhinein ausbezahlt. Genau dadurch entsteht eben keine Lü­cke in der Auszahlung von Geldleistungen, sondern herrscht Kontinuität.

Würde das Kinderbetreuungsgeld im Vorhinein ausbezahlt, bekämen die Mütter zwar im ersten Monat gleichzeitig Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld, umgekehrt ent­stünde aber nach Kindergeld-Bezugsende tatsächlich eine Einkommenslücke von zirka sechs Wochen, die derzeit nicht auftreten kann. Zum Beispiel: Eine Mutter bezieht Kin­derbetreuungsgeld bis Oktober, ab November beginnt sie wieder zu arbeiten. Bei Kin­derbetreuungsgeldauszahlung im Vorhinein erhielte sie Anfang Oktober das letzte Mal Kinderbetreuungsgeld, ihren ersten Lohn jedoch erst zirka Mitte Dezember. Genau da haben Sie das, was Sie eigentlich intendieren; Sie würden mit dem Antrag das Gegen­teil erreichen.

Noch eindeutiger ist die Angelegenheit, was die Familienbeihilfe anbelangt, denn da haben wir die zweimonatige Auszahlung im Vorhinein. Und wenn wir das jetzt auf je­weils monatlich aufteilen, dann würden erstens einmal höhere Verwaltungs- und Admi-


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