Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 249

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nistrationskosten anfallen, die Sie ansprechen. Wir haben also durch dieses Auszah­lungssystem die bisherigen früheren Kosten auf die Hälfte, nämlich 1,1 Millionen € re­duziert.

Bei rund 1,1 Millionen Anspruchsberechtigten und rund 1,75 Millionen Kindern würde die durch eine monatliche Auszahlung verursachte doppelte Auszahlungsfrequenz auch eine erhebliche Mehrbelastung mit sich bringen. Das heißt, an dem ist von der Admi­nistration her eigentlich nicht zu rütteln.

Zum Zweiten – wir haben es im Ausschuss diskutiert –: Wir haben keine einzige Be­schwerde gehabt, dass sich jemand aufregt, er würde das System gerne umgestellt ha­ben. Das war nur ausschussimmanent.

Frau Kollegin Haubner, zum Dritten: Danke, dass wir in vielen Punkten, was den FLAF anbelangt, einer Meinung sind. Frau Kollegin Csörgits, ob das jetzt wirklich Gelder der Ar­beitnehmer im Jahr 1968 waren, bleibt dahingestellt, weil es den FLAF schon seit 1955 gibt. Ich weiß nicht, wo sonst noch Gelder hergekommen sind. Dienstgeber behaupten auch, dass sie seit dem Jahr 1955 bis jetzt den Dienstgeberbeitrag zahlen. Sie kennen die alte Geschichte. Es ist einmal eine Lohnerhöhung verschoben worden und man hat das dann eingerichtet.

Aber, Frau Haubner, wir halten von der Ausgliederung nichts, einfach aus dem Grund, weil verfassungsrechtlich die Hoheitsverwaltung dagegenspricht. Das ist eine proble­matische Angelegenheit. Aber wenn wir ausgliedern, entsteht außer neuen Ansprü­chen in Richtung von bestimmten Positionen nicht wirklich mehr Geld. Wir haben keine neuen Einnahmen, gar nichts. Und auf der anderen Seite hätten wir dieselbe Proble­matik, was die Leistungen anlangt, die wir jetzt haben. Da derzeit kaum Kosten anfal­len, bin ich der Meinung, dass man dieses System, weil es effizient ist, auch beibehal­ten könnte. Deswegen wurde das von mir jetzt auch verkürzt dargestellt, denn im Aus­schuss haben wir es ja schon länger diskutiert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

20.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Mo­retti. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.31.40

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Frau Kollegin Csörgits! Wenn man es zweimal hört, vielleicht bleibt es dann im Gedächtnis. Der Herr Minister hat es richtig gesagt, den Familienlastenausgleichsfonds gibt es seit 1955 – das steht auch auf jeder Homepage, wenn Sie nachschauen. Die Beiträge werden durch 4,5 Prozent der Bruttolohnsumme finanziert, und die entrichten die Unternehme­rinnen und Unternehmer.

Aber nun zum Entschließungsantrag des BZÖ betreffend Umgestaltung des Familien­lastenausgleichsfonds zu einem ausgegliederten Familienleistungszentrum. Da steht unter anderem: Analog zum AMS soll dieses Zentrum über ein eigenes Budget verfü­gen; und die Vorstandsmitglieder des Leistungszentrums für Familien sollen unter an­derem, es wurde schon gesagt, aus den Reihen der Familienverbände, Arbeitgeber und der Länder gewählt werden. Jetzt frage ich mich, ob das dann billiger ist? – Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Damen und Herren unentgeltlich ihr Know-how einbringen und auf eigene Kosten reisen.

Dass wir den FLAF sanieren und bereinigen müssen, wissen wir. Der Herr Minister ar­beitet daran, und Sie sind alle herzlich eingeladen, dass wir das auf einen guten Weg bringen. Mein Vorredner Nikolaus Prinz hat es gesagt: Wir wollen mehr Geld für die


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