Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 250

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Familien, wir wollen das Geld nicht in neue Strukturen geben und sagen daher auch Nein zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. 2 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.33.14

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen verlangen eine monatliche Auszahlung der Familienbeihilfe anstelle der zweimonatigen Auszahlung. Es ist ja schon darüber gesprochen worden, Kollegin Musiol. Wir werden das nicht unterstützen, wir haben das im Ausschuss eigentlich auch schon begründet. Ich will es nur ganz kurz wiederholen und wiederhole gleichzeitig auch einige Argu­mente, die der Herr Bundesminister gerade vor wenigen Minuten gesagt hat. Die Aus­zahlung erfolgt im Vorhinein, und es ist doch gescheiter, ich habe für zwei Monate im Vorhinein das Geld, als ich kriege im zweiten Monat die Familienbeihilfe erst später. Also wenn ich früher Geld habe, ist das doch ein Vorteil. Umgekehrt würde Ihr Antrag eigentlich eine Verschlechterung bedeuten. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Das Zweite ist, dass ich es eigentlich gar nicht glauben kann, dass gerade von Ihrer Seite die Begründung kommt, dass die zweimonatige Zahlungsweise dazu führt, dass es für Familien schwierig ist, das Geld über diese lange Zeitspanne einzuteilen. Also die Familien sind um Gottes willen ja nicht dumm. Man wird sich doch wohl ein paar hundert Euro auf zwei Monate einteilen können, sodass man nicht am ersten Tag alles ausgibt. Also gerade das von Ihnen als Begründung kommt mir sehr komisch vor, sage ich einmal. Ich kann das eigentlich persönlich auch nicht nachvollziehen. (Abg. Mag. Mu­siol: Sie kennen schon die Realität, oder?)

Nein, ich kann das nicht nachvollziehen, denn Sie stellen die österreichischen Familien oder die Bezieher von Familienbeihilfe eigentlich als dumm dar. (Abg. Mag. Musiol: Nein!) Ich sehe es so, Sie sehen es nicht so. Okay, das ist Ihr gutes Recht. (Abg. Mag. Musiol: Bei uns allen herrscht keine Knappheit! Sie sind schon so weit weg von den Familien, dass Sie keine Vorstellung haben!)

Der Verwaltungsaufwand ist schon genannt worden. Vielleicht noch ein Argument sind die höheren Bankspesen bei mehrmaliger Überweisung, klarerweise möglicherweise auch für den Empfänger. Das könnte auch sein, wäre also auch eine Verschlechte­rung. Ich denke, die Argumente reichen als Begründung dafür, dass wir das ablehnen.

Im Übrigen, Herr Bundesminister, meine ich auch, wir sollten künftig nur mehr Gesetze beschließen, von denen die Reichen und Millionäre in unserem Land nicht profitieren! (Beifall bei der SPÖ.)

20.35


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzte Rednerin zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Frau Abgeordnete Schönpass zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bit­te. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


20.35.21

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Ich beziehe mich auf den Antrag der Freiheitlichen betreffend Familienbeihilfe auch für Ausbildung zum So­zialfachbetreuer in der Berufstätigenform.

Geschätzte Damen und Herren, Anspruch auf Familienbeihilfe besteht grundsätzlich für Volljährige nur dann, wenn eine Berufsausbildung absolviert wird. Wird ein Prakti­kum im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert, so gibt es zwei Möglichkeiten: Ers­tens besteht Anspruch auf Familienbeihilfe dann, wenn das Praktikum einen Bestand­teil der Berufsausbildung darstellt und der Jahresverdienst unter 10 000 € liegt. Zwei-


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