Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 251

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tens besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn die Person überwiegend arbeitet und die Ausbildung in Form einer Abendschule absolviert. Die FPÖ fordert die Aus­zahlung der Familienbeihilfe an alle Jugendlichen, die eine Ausbildung zum Sozialfach­betreuer machen, egal ob diese Ausbildung in einer regulären Vollausbildung oder in einer Berufstätigen-Ausbildung gemacht wird. Wir von der SPÖ wollen das nicht, des­halb lehnen wir den Antrag der FPÖ ab. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.36

20.36.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schlie­ße daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27: Antrag des Fa­milienausschusses, seinen Bericht 1581 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28: Antrag des Familien­ausschusses, seinen Bericht 1582 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Antrag des Familienaus­schusses, seinen Bericht 1583 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die auch hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

20.38.0330. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Antrag 1726/A der Abgeordneten Peter Haubner, Dr. Christoph Matznetter, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird – WKG-Novelle 2011 (1570 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Gradauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.38.34

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Wir wer­den dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen, obwohl wir zugeben, dass es darin Ver­besserungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage gibt.

Unsere ursprünglichen Forderungen in dieser Frage des Wirtschaftskammergesetzes waren: Abschaffung der Briefwahl, keine Ausdehnung des Ausländerwahlrechtes, und die Problematik um die ruhenden Gewerbeberechtigungen sollte gelöst werden. Das ist leider Gottes nicht erfolgt.

Auch das jetzt vorliegende Gesetzeswerk lässt einiges an Wünschen für uns übrig. Ich glaube, es muss noch einmal darüber gesprochen werden, die Missbrauchsanfälligkeit bei den Wahlkarten abzustellen und die Frist zur Abgabe der Zurechnungserklärungen länger zu setzen. Wir stellen uns vor, dass da fünf Tage ausreichen müssten.

 


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