"Vollziehung
§ 5. (1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit in Abs. 2 nichts anderes bestimmt wird, der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betraut.
(2) Die Vollziehung des § 4 obliegt der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie."
In Artikel 1 entfällt § 6. Die bisherigen §§ 7 und 8 erhalten die Bezeichnungen § 6 und § 7.
In Artikel 2 wird folgende Zif 4a eingefügt:
4a. Anhang 1 Z 29 lautet wie folgt:
"Z 29
Förderung von Erdöl oder Erdgas
Gewinnungsstationen des Kohlewasserstoffbergbaus"
(Anhang 1 Z 29 lit c) und d) entfallen)
In Artikel 2 Z. 6 entfällt in Anhang 1 (Spalte 1) Z 29a der Satz:
"Ausgenommen sind Speicherstätten mit einem geplanten Gesamtspeichervolumen von weniger als 100 000 t zu Forschungszwecken oder zur Entwicklung oder Erprobung neuer Produkte und Verfahren."
Begründung
CCS ist keine Option für Österreich - nicht heute und nicht morgen
Mit der Abscheidung von CO2 in Kohlekraftwerken und anschließenden unterirdischen Einlagerung (CCS, englisch für Carbon Capture & Storage) sollen die negativen Klimawirkungen bei der fossilen Stromerzeugung eingedämmt werden. Intensiv forciert wird die Weiterentwicklung der CCS-Technologie durch die Kohleindustrie, die damit den Neubau von Kohlekraftwerken legitimieren will. Um einen Klimanutzen zu bringen, muss verhindert werden, dass das CO2 jemals in die Atmosphäre zurückgelangt. Die Frage nach dem dauerhaften und sicheren Verbleib für das abgeschiedene Gasgemisch ist derzeit noch völlig ungeklärt.
CO2-Abscheidung kommt zu spät für den Klimaschutz
Experten glauben CCS wird frühestens zwischen 2020 und 2030 großflächig einsetzbar sein. Der Weltklimarat erwartet die wirtschaftliche Rentabilität von CCS frühestens für die zweite Hälfte dieses Jahrhunderts. Soviel Zeit haben wir nicht mehr. Um die Erderwärmung unter einem für den Menschen verträglichen Maß zu halten, müssen die CO2 Emissionen weltweit spätestens 2015 ihren Höhepunkt überschritten haben und zu sinken beginnen.
CO2-Abscheidung ist teuer und eine Energievergeudung
Aus ökonomischer Sicht bestehen erhebliche Zweifel, ob CCS wegen der horrenden Kosten, die durch Abscheidung, Transport und Endlagerung verursacht werden jemals kommerziell zum Einsatz kommen wird. CCS ist sehr energieintensiv - zwischen 10 und 40 Prozent der im Kraftwerk erzeugten Energie werden allein für die Abscheidung benötigt. Um dieselbe Menge Strom zu produzieren, würde also ein CCS-Kraftwerk wegen der Effizienzverluste etwa um ein Drittel mehr Kohle verbrauchen, als ein konventionelles Kraftwerk - inklusive verschärfter Umweltprobleme des Bergbaus und erhöhter Schadstoffausstoß aus der Kohleverbrennung.
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