Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 266

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CO2-Abscheidung blockiert die schon heute dringend erforderliche Energiewende

Mit dem vagen Verweis auf den möglichen Einsatz der CO2-Abscheidung wird ge­rechtfertigt, dass weltweit heute 800 neue konventionelle Kohlekraftwerke in Planung oder Bau sind. Diese Neubauten legen uns auf den Energiepfad Kohle fest und zemen­tieren massive CO2-Emissionen noch für Jahrzehnte. Heute neue Kohlekraftwerke mit dem Verweis auf einen möglichen künftigen Einsatz der CCS-Technik zu bauen ist kli­mapolitisch absolut unverantwortlich.

CO2-Speicherung ist lebensgefährlich

CO2 ist in der hohen Konzentration, in der es bei der Abscheidung entsteht, ein tödli­ches Gift. Die Unfallbedingte plötzliche CO2-Freisetzung aus der Abscheidung, beim Transport oder aus den Lagerstätten stellt daher eine Lebensgefahr für die Bewohner nahe liegender Ortschaften dar.

Das Risiko von plötzlichem oder schleichendem CO2-Austritt stellt nicht nur eine Le­bensgefahr für Menschen und Tiere dar. Selbst eine winzige Leckagerate könnte jegli­chen Klimanutzen von CCS innerhalb kürzester Zeit zu Nichte machen. Es besteht die Gefahr, dass die CO2-Lager von heute, die Emittenten von morgen würden

Bundesregierung erteilt CCS nur eine halbherzige Absage

Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzesentwurf diesen ungelösten Problemen und Fragen im Zusammenhang mit der CCS-Technologie teilweise Rechnung getragen. Grundsätzlich ist die Stoßrichtung dieses Gesetzesvorschlags sinnvoll, d. h. die Explo­ration und CO2-Verpressung in Österreich generell zu untersagen (§ 2 (1)).

Bedauerlicherweise lässt der Gesetzesvorschlag aber die Exploration und geologische Speicherung zu Forschungszwecken zu (§ 2 (2)) und nimmt derlei Vorhaben sogar explizit von einer Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung aus. Dies ist aus Grüner Sicht abzulehnen.

Überdies versteht sich das Volumen für die von dem Verbotsgesetz ausgenommenen Forschungsanlagen von 100.000 Tonnen als Grenze je Speicherstätte. Dadurch, dass für die Anzahl der Forschungsanlagen in dem Gesetzentwurf keinerlei Begrenzung vor­gesehen ist, lässt die Bundesregierung also völlig offen, wieviel CO2 letztendlich in Ös­terreich eingelagert werden darf.

Ebenfalls nicht verboten sind im Gesetzesvorschlag der Transport ins Ausland oder an Forschungsspeicherstätten oder Entwicklungsspeicherstätten. Sollte CCS tatsächlich eines Tage großflächig in Europa zum Einsatz kommen, müsste ein umfangreiches Pipelinenetz Abscheidungsorte mit potentiellen Lagerstätten verbinden. Die Frage, ob Österreich dann zur Durchleitung von CO2 aus anderen Ländern mit entsprechender Infrastruktur gewillt oder sogar verpflichtet wäre, lässt dieser Gesetzesvorschlag offen.

Schließlich sieht der Gesetzesvorschlag im Rahmen der Evaluierungsbestimmungen vor, dass der Gesetzgeber Novellierungsentwürfe vorzulegen hat, die den internationa­len Entwicklungen auf diesem Feld gerecht werden (§ 4 (2). Evaluierungen haben per se den Zweck, die Angemessenheit einer Maßnahme zu überprüfen und ggfs. anzu­passen. Dass in diesem Gesetz das Selbstverständliche explizit hineingeschrieben wurde, lässt die Vermutung aufkommen, dass es sich hierbei lediglich um ein Verbots­gesetz auf Zeit handeln soll.

Die erwähnten Ausnahmebestimmungen und mangelnde Präzision des Gesetzent­wurfs machen deutlich, dass die Absage der Bundesregierung an die CO2-Speiche­rung nur halbherzig erfolgt. Der grüne Abänderungstrag schließt daher das Schlupfloch Speicherung und Exploration von CO2 zu Forschungszwecken und zur Entwicklung oder Erbprobung neuer Produkte oder Verfahren und verbietet auch diese. Dies macht weitere Änderungen im CCS-Gesetz notwendig.

 


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