Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 267

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Nein zu OMV-Förderplänen für Schiefergasförderung in Österreich

Die OMV hat vor wenigen Wochen bekanntgegeben, dass sie im Weinviertel mit der Exploration eines vermuteten riesigen Schiefergasfelds begonnen hat (Kurier, 23.11.2011.)

Schiefergas zählt wegen der aufwendigen und umstrittenen Fördermethode zum sog. "Unkonventionellen Gas", da es aus erheblichen Tiefen unter Einsatz von gefährlichen Chemikalien aus dem Gestein gelöst werden muss ("fracking" oder "fracturing"). Die Förderung von Schiefergas ist daher mit einem hohen Risiko für Umwelt und Gesund­heit verbunden. Dieses reicht von Verschmutzung des Grundwassers bis hin zur Frei­setzung von radioaktiven Elementen. Überdies hat Schiefergas wegen der im Zuge der Förderung entweichenden Methangase eine CO2-Bilanz, die ähnlich schlecht wie die der Kohle ist.

Das französische Parlament (Assemblée nationale) hat am 13. Juli 2011 daher ein Ge­setz verabschiedet, welches den Einsatz der Fracking-Technologie auf dem franzö­sischen Staatsgebiet untersagt. Wir fordern die Bundesregierung auf, für Österreich ei­nen ähnlichen Gesetzesvorschlag schnellstmöglich vorzulegen, welcher die Anwen­dung der Fracking-Technologie auf österreichischem Staatsgebiet untersagt.

Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die OMV aktuell schon Explorationsak­tivitäten im Weinviertel begonnen hat und anlässlich der im Rahmen des CCS-Verbots­gesetz anstehenden Novellierung des UVP-Gesetzes beantragen wir überdies als kurzfristige Sofortmaßnahme den Entfall der Mindestschwellen für die Erdöl- und Erd­gasförderung, damit jegliche Schiefergasexplorationsaktivitäten dem UVP-G unterliegen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Dr. Mitterleh­ner gemeldet. – Bitte.

 


21.10.56

Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unter diesem Tagesordnungspunkt haben wir zwei Gesetze zu behandeln: Das eine Gesetz dürfte aus meiner Sicht relativ un­strittig sein, wenn es darum geht, das Versorgungssicherungsgesetz 1992 entspre­chend zu verlängern, weil die Frist abläuft. Im Prinzip ist im Rahmen dieses Gesetzes intendiert, dass hier die Vorsorge zur Bewältigung von allfälligen schweren Verknap­pungserscheinungen, um eine ungestörte Erzeugung und Verteilung von Waren im Kri­senfall sowie eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung zu sichern, vorgesehen ist. – Das ist der eine Punkt.

Da die befristete Verfassungsbestimmung deswegen vorangestellt wurde, weil das Ge­setz eben auf fünf Jahre befristet ist, ist jetzt eine Verlängerung notwendig.

Das zweite Gesetz, das hier in der Diskussion intensiver beleuchtet wurde, ist ein Ge­setz, das an sich etwas anderes, was die Richtlinie anbelangt, vorsieht, nämlich auf EU-Ebene, aber auch die Energieagentur betreffend ist man durchaus der Meinung, dass die Speicherung von Kohlenstoffdioxid im Bodenbereich eine Möglichkeit ist, CO2 zu reduzieren. Wir haben aber, auch im Zuge der Energiestrategie, die Auffassung ver­treten, das diese Technik noch nicht ausgereift ist.

Das Gesetz hat im Wesentlichen zum Inhalt, dass ein bundesweites Verbot der dauer­haften geologischen Speicherung von CO2 einschließlich der Exploration beschlossen wird.

Ausgenommen von diesem Speicherverbot sind nur die von der Richtlinie auch ausge­nommenen Forschungsvorhaben unter 100 000 Tonnen, die aber den Sicherheitsbe­stimmungen des MinroG entsprechen müssen.

 


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