die Aktivitäten des Außenministeriums im letzten Jahr beziehungsweise im Jahr 2010 bietet. In einem wesentlichen Teil dieses Berichts wird der Europarat behandelt, die Tätigkeiten einer der ältesten internationalen Organisationen auf europäischem Boden. Auch der Frage der Menschenrechte wird ein großes Kapitel gewidmet.
Ich möchte mich dieser Tätigkeit zuwenden. Ich möchte Ihnen kurz über unsere Tätigkeiten, die wir als Delegation im Europarat vollbringen, berichten. Als österreichische Parlamentarier und Parlamentarierinnen sind wir mit zwölf Personen im Europarat vertreten. Ich kann Ihnen berichten, wir sind aktiv und leisten unseren Beitrag zu den wesentlichen Punkten, die der Europarat behandelt, und das sind die Rechtsstaatlichkeit, die Demokratie und die Menschenrechte.
Innerhalb der letzten zwei Jahre hat sich da viel getan. Wir haben einen neuen Generalsekretär gewählt im Europarat, den Norweger Jagland, der große Reformen initiiert hat. Jetzt im Jänner, nächste Woche, ist die erste Sitzung, die erste Session in diesem Jahr. Da werden wesentliche Reformprojekte schon implementiert sein, sie finden schon Eingang in die parlamentarische Versammlung des Europarats. Die Ausschüsse wurden verkleinert, beziehungsweise die Anzahl der Ausschüsse wurde verringert. Es wurden auch verschiedene Veränderungen durchgeführt, um die Sichtbarkeit des Europarats zu verbessern.
Ein wesentlicher Bereich waren im Berichtsjahr die Reformbestrebungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenreche. Es gibt viel zu tun, damit die Verfahren beschleunigt werden. Wir haben einen Rückstau von 150 000 Verfahren. Das ist also ein sehr wichtiger und zentraler Punkt für die Menschen auf unserem Kontinent, denn die Individualbeschwerde, um Menschenrechte durchzusetzen, ist das Besondere an diesem Gerichtshof. Das zu gewährleisten, und schnell zu gewährleisten, ist, soll und muss das Bestreben sein. Daher hat es auf diesem Gebiet wesentliche Schritte der Schweizer Präsidentschaft gegeben, die letztes Jahr durch die Ratifizierung des 14. Zusatzprotokolls wirksam geworden sind.
Da ist also vieles im Gang. Wir bemühen uns sehr, dass die wesentlichen Punkte, die wir im Europarat zu behandeln haben, die Kernaufgaben, nämlich die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit, die Sicherung der Demokratie in allen 47 Mitgliedstaaten, die Sicherung der Menschenrechte auf unserem Kontinent eine Weiterentwicklung erfahren und dort, wo es noch Probleme gibt, Verbesserungen erfolgen. Auch an Wahlbeobachtungen nehmen wir regelmäßig teil, um genau darauf zu achten, dass das demokratische Prinzip in den verschiedenen Mitgliedstaaten auch eingehalten wird. Darüber wird regelmäßig Bericht erstattet.
Zum Abschluss: Ich bin sehr froh darüber und stolz darauf, dass die Republik Österreich im Mai vergangenen Jahres zu den ErstunterzeichnerInnen gehörte, als es darum ging, die Konvention gegen Gewalt an Frauen, gegen häusliche Gewalt in Istanbul zu unterzeichnen. Diese Konvention geht zurück auf eine Initiative, die hier in Wien ihren Ausgang nahm, und zwar anlässlich des Abschlusses der parlamentarischen Dimension der Kampagne gegen häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Frauen. Diese Konvention soll dazu führen, dass in Österreich und in Europa gleiche Standards hinsichtlich einer der Menschenrechtsverletzungen Nummer eins, nämlich Gewalt gegen Frauen, herrschen. Hierüber ist ein großes Kapitel im Außenpolitischen Bericht enthalten.
Wir wollen und werden darauf achten, dass sich bei dieser Menschenrechtsverletzung Nummer eins die Gesetze für die Opfer, die diese Gewalt erleiden, verbessern und dass Schutzeinrichtungen für die Opfer entsprechend ausgebaut werden. Ich hoffe darauf und bin überzeugt davon, dass diese Konvention noch in diesem Jahr genügend Unterzeichner und Unterzeichnerinnen findet, damit sie ratifiziert werden
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