man nicht aufheben, aber man kann als Gesetzgeber zum Ausdruck bringen, dass das Unrecht war. Auch die Ausübung von militärischer Befehls- und Zwangsgewalt kann man nicht ungeschehen machen, aber man kann sagen, das hat demokratischen Prinzipien widersprochen. Die Republik bringt sozusagen die Anerkennung zum Ausdruck, die Achtung zum Ausdruck vor jenen, die für die Demokratie eingetreten sind.
Ich glaube – und das möchte ich gerade in Richtung der Österreichischen Volkspartei sagen –, die Österreichische Volkspartei hat sich bewegt. Dafür gibt es auch meinen Respekt, und es ist wahrscheinlich immer leichter, als Grüner so ein Gesetz zu verhandeln, als wenn es die eigene Parteigeschichte betrifft.
Meine Damen und Herren, wenn man so ein Gesetz macht, stellt man sich natürlich auch immer die Frage: Warum macht man dieses Gesetz? – Zum einen macht man dieses Gesetz, weil damit jene, die für die Demokratie eingetreten sind, formal rehabilitiert sind. Man macht das Gesetz aber auch für die noch Lebenden. Es gibt jedenfalls noch zwei mir bekannte Freiheitskämpfer, die leben und sich freuen, dass sie dieses Gesetz noch erleben dürfen.
Aber man macht es auch für die Angehörigen. Und nachdem wir das Gesetz vorgestellt haben, hat mir ein Angehöriger geschrieben, es ist ein Religionsprofessor aus Graz, der heute auch der Debatte zuhört. Der hat mir die bewegende Geschichte seines Vaters geschrieben. Er hat geschrieben:
Mein Vater wurde in der Zeit des Austrofaschismus im Rahmen der Trotzkistenprozesse verurteilt. Dann ist er während des Nationalsozialismus nach Frankreich geflüchtet, das noch nicht von Deutschland besetzt war. Dort haben ihn die Franzosen eingesperrt, weil sie ihn für einen deutschen Spion gehalten haben. Er ist wieder freigekommen und ist dann von den Nazis im KZ Buchenwald eingesperrt worden. Und weil dem noch nicht genug war – er war Trotzkist –, ist er 1947 in Oberösterreich von den Sowjets verhaftet worden und für acht Jahre in Sibirien in einem Arbeitslager inhaftiert gewesen. – Zitatende.
Man muss sich das einmal vorstellen! Und das Bemerkenswerte ist, die Urteile der Sowjets wurden in den neunziger Jahren aufgehoben; da wurde dieser Mann rehabilitiert. Die NS-Urteile wurden ebenfalls aufgehoben – und heute ist sozusagen der letzte Baustein der Rehabilitierung des Vaters, des Herrn Karl Fischer, gesetzt worden, indem wir mit dem Gesetz die Urteile betreffend die Ära des Austrofaschismus aufheben.
Ich möchte mich ausdrücklich, auch wenn schon so viel bedankt worden ist, noch einmal bedanken bei jenen, die mitgewirkt haben: Frau Präsidentin Prammer – danke schön. Herr Präsident Neugebauer, Sie waren in gewohnter Manier ein sehr genauer, aber ein angenehmer Gesprächspartner.
Ich möchte mich aber auch bei jenen bedanken, die im Hintergrund wertvolle und wichtige Arbeit leisten, und das sind unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denn – Präsidentin und Präsident werden es bestätigen – diese machen die Feinarbeit, diese machen die mühsame Unterhändlerarbeit, damit wir dann am Ende auch Lösungen präsentieren können. Das war zum einen Katharina Klement, zum anderen Katharina Stourzh und mein Hannes Metzler, der auf der Galerie zuhört. Mit „mein“ meine ich unseren grünen Hannes Metzler, der für uns verhandelt hat. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.) Ich möchte mich ganz spezifisch bei ihnen bedanken, dass sie uns da mit Rat und Tat zur Seite gestanden sind.
Ich möchte mich bei den Historikerinnen und Historikern bedanken. Ich glaube, dass wir heute einen wichtigen und richtigen Schritt setzen und damit ein justizpolitisches Kapitel aufgearbeitet haben, ohne zu verschweigen, dass jetzt die Arbeit der Histori-
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