legen. Da kann ich nur sagen, „Mehr privat, weniger Staat“ ist in der Zweiten Republik schon ein paar Mal gehörig in die Hose gegangen, wenn wir uns nur etwa an die BUWOG-Causa oder auch die Telekom erinnern. (Abg. Petzner: Das ist alles ÖVP! – Abg. Grosz: Das passiert in der roten Steiermark nicht!) Und gerade auch der Telekom-Skandal zeigt ja gleichfalls, dass die ÖIAG kein leuchtendes Vorzeigebeispiel ist. (Abg. Grosz: ... der Feldbacher Bürgermeister!)
Auch sollten in diesem grünen Antrag die ArbeitnehmerInnenrechte nicht nur beschnitten, sondern sogar gestrichen werden. Wie heißt es da?
„Die VertreterInnen der ArbeitnehmerInnen sollen bei der Wahl der Generaldirektorin/des Generaldirektors sowie der DirektorInnen und LandesdirektorInnen kein Stimmrecht haben.“
Da kann ich nur sagen, sicherlich nicht mit der Sozialdemokratie! Eine Streichung der ArbeitnehmerInnenrechte kommt für uns nicht in Frage. (Beifall bei der SPÖ.)
Wahrscheinlich haben Sie diesen Antrag genauso wenig mit den Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen abgeklärt. Liest man die Presseaussendungen von heute, vom 18. Jänner, so sagt Klaudia Paiha Folgendes:
„ ... so inakzeptabel und unzulässig sind alle Versuche, betriebsrätliche Mitwirkungsrechte bei Personalfragen einzuschränken oder überhaupt abzuschaffen.“
Also ich glaube, da sollte man sich auch innerparteilich ein wenig absprechen, wenn man einen derartigen Antrag formuliert.
Weiters möchte ich auch festhalten, dass sich der politische Gestaltungsspielraum der Journalistinnen und Journalisten wesentlich verbessert hat, das zeigt gerade auch die momentane Situation auf. Unter Mück/Lindner wären Protestvideos, die auf YouTube hochgeladen werden, oder andere ... (Abg. Grosz: Da hat es noch kein YouTube gegeben!) – Ja. Wenn es kein YouTube gegeben hätte, hätte es eben andere Möglichkeiten gegeben, Herr Grosz. (Abg. Grosz: Da wurde beim ORF noch auf Schiefertafeln geschrieben!) All das wäre unvorstellbar gewesen, bis hin zu Wolfs Rede. Und auch jetzt hat Armin Wolf suggeriert, dass sich die Situation wesentlich gebessert hat, und darauf kommt es an. (Abg. Grosz: ... und auch der Herr Zeiler! Und erst der Herr Kalina, das war ein Sympathieträger!)
Bei dieser Debatte darf man aber auch nicht aus den Augen verlieren, Herr Kollege Grosz, welchen öffentlichen Auftrag der ORF erfüllt. Wenn man sich zum Beispiel das ORF-Gesetz ansieht und § 32 liest, heißt es dort, dass „die Freiheit der journalistischen Berufsausübung aller journalistischen Mitarbeiter bei Besorgung aller ihnen übertragenen Aufgaben im Rahmen dieses Bundesgesetzes“ zu beachten ist.
Auch die Vielfalt der Interessen muss beachtet werden! Das Angebot an die Hörerinnen und Hörer, an die Seherinnen und Seher hat sich nach § 4 Abs. 2 gerade auch daran zu orientieren und sie auch ausgewogen zu berücksichtigen.
Es reicht nicht, jeweils etablierte Meinungen und Richtungen wiederzugeben, sondern auch abweichende oder erst aufkommende Entwicklungen sind in die Berichterstattung einzuführen.
Und auch wenn man in dieser Debatte vieles schlechtreden will, muss man doch eines sagen: Der ORF leistet ausgezeichnete Arbeit, und zwar nicht nur bundesweit, sondern auch mit den ORF-Landesstudios. Es ist wichtig, dass gerade auch die Regionen in Österreich, die einzelnen Bundesländer aktuelle Nachrichten, Informationen erhalten. Das ist wichtig für die Regionen, um sich darzustellen, es ist sicherlich auch tourismusfördernd und es ist auch wichtig für die Menschen in den Regionen außerhalb von Wien. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)
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