Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll140. Sitzung / Seite 189

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Aber kurios bleibt, dass Sie Daten haben, die Sie im Grünen Bericht veröffentlichen, und mir sagen, es gibt keine Statistik. Da ist eine Ungereimtheit, und dieser Unge­reimtheit werden wir selbstverständlich in den nächsten Wochen und Monaten massiv nachgehen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich.) – Sie können das ja beantworten. Ich habe Sie jetzt nicht verstanden, was Sie dazu sagen. Bitte beantworten Sie das öffentlich hier, Sie können ja Stellung nehmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.23


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


17.24.05

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Novelle des Chemikaliengesetzes ist notwendig, um die Vollziehung der Verordnungen der Europäischen Union in Österreich zu gewähr­leisten. Meine Vorredner haben dazu schon Stellung bezogen.

Für uns bedeutet diese Novelle vor allem eine Entbürokratisierung und eine Ver­waltungsvereinfachung. Es wurden auch einige Punkte, die von uns gefordert wurden, mit eingepackt in diese neue Novelle, in die Änderung, und wir werden deshalb auch zustimmen.

Aber die Optik ist, wenn man zurückblickt, meine sehr geehrten Damen und Herren, alles andere als überragend. Bereits 2008 hätte laut Homepage des Lebens­ministeriums eine Novelle des Chemikaliengesetzes beschlossen werden sollen. Dieser Gesetzentwurf ist dann wieder den Neuwahlen zum Opfer gefallen. Es sind mittlerweile drei Jahre vergangen, in denen im Verwaltungsbereich schon eingespart hätte werden können. Aber dass es diese Bundesregierung mit dem Sparen nicht so ernst nimmt und auch nicht so eilig hat, zeigt sich ja in vielen anderen Bereichen, Herr Klubobmann Kopf, nicht wahr? (Abg. Kopf spricht mit Abg. Donabauer, der neben ihm Platz genommen hat.) – Es zeigt sich auch in vielen anderen Bereichen, dass Herr Kopf nicht einmal zuhört. Aber das können wir auch noch verkraften. Es sind ja auch noch genügend andere Abgeordnete da, die das tun werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Nun noch einmal zur Historie betreffend diese Novelle. Im Umweltausschuss wurde letztes Jahr die erste Novelle eingebracht. Es gab eine Reihe von Beanstandungen seitens unserer Fraktion. Kollege Widmann hat eine ganze Reihe von Dingen aufge­zählt, die es hier zu beanstanden gab: an Doppelgleisigkeiten, an fragwürdigen Ausnahmen, eingeschränkte Verbraucherrechte. Die Grünen haben einen umfas­senden Abänderungsantrag eingebracht. Die Folge war, dass die Novelle vertagt wurde und dass im letzten Ausschuss die eingearbeiteten Änderungen vorgelegt wurden und diese Novelle dann auch einstimmig beschlossen wurde.

Es hat sich aber auch hier gezeigt, dass nicht alle Verwirrungen ausgeräumt sind, ganz im Gegenteil, denn es gibt immer noch Divergenzen, was die Doppelbestrafungen betrifft. Das Wirtschaftsministerium ist der Ansicht, dass es Doppelbestrafungen nach wie vor gibt. Doppelbestrafungen sind nach der Menschenrechtskonvention nicht zuläs­sig. Der Landwirtschaftsminister sagt, dass es diese nicht gibt. Wir haben heute auch noch vor der Sitzung eine Stellungnahme des ÖVP-Klubs erhalten, wo darauf hingewiesen wird, dass eben ausgehend von unserer Diskussion, die von uns im Umweltausschuss angeregt wurde, mit dem Wirtschaftsministerium Kontakt aufge­nommen wird und die rechtlich möglichen Lösungen für diese aufgeworfene Frage näher erörtert werden sollen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

 


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