Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 37

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staltung. Sie bekennen sich in einem Interview auch zur ökologischen Ausgestaltung des Steuersystems.

Für mich stellt sich die Frage: Welche Schritte werden Sie im Konkreten setzen, und wie soll Ihrer Meinung nach das österreichische Steuersystem modernisiert, insbeson­dere ökologisiert werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Wir haben bereits beim Reformpaket von Loipersdorf einen Ökologisierungspfad eingeschlagen. Wir ha­ben damals ein Bündel von Maßnahmen gesetzt, die in die Richtung einer Ökotax ge­gangen sind. Diesen Weg möchte ich auch fortsetzen.

Es geht aber nicht darum, nur zusätzlich Geld zu lukrieren, sondern wir brauchen eine Strukturreform. Wir müssen die Schwächen unseres Systems ausmerzen – ich habe ja schon einige Schwächen hier angeführt – und müssen dann, wenn wir diese Schwä­chen ausmerzen, schauen, wie wir das Steueraufkommen, das wir natürlich für unser Gesundheitssystem, für unser Sozialsystem, für das Pensionssystem brauchen, durch andere Maßnahmen erzielen. Und da sind ökologische Maßnahmen sehr wohl eine Mög­lichkeit. Derer gibt es viele.

Im internationalen Vergleich liegt der Öko-Anteil im unteren Drittel aller OECD-Länder. Da können wir ins Ausland schauen, was die anderen gemacht haben, und daran kann man sich orientieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Mag. Haider.

 


Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Ich spreche noch einmal das Thema Gruppenbesteuerung an, und zwar die missbräuchli­che Anwendung der Möglichkeiten, die die Gruppenbesteuerung bietet.

Der Tatbestand des Missbrauchs der Formen- und Gestaltungsfreiheit ist ja ein wichti­ges Thema in der gesamten Finanzwirtschaft, beispielsweise die doppelte Verlustver­wertung. Es ist ja so, wenn der Verlust eines ausländischen Gruppenmitglieds mit ei­nem ausländischen Gewinn verrechnet werden kann, dann sollte der schon zuvor in Österreich geltend gemachte Verlust wieder als Gewinn hinzugerechnet werden. Das ist die Theorie. In der Praxis schaut es ja oft anders aus. Der Verlust wird doppelt ver­rechnet.

Gibt es Auflistungen dieser missbräuchlichen Verwendungen in Ihrem Ministerium, und sehen Sie Handlungsbedarf bei der Modifikation der Modelle der Gruppenbesteuerung zur Absicherung der Treffsicherheit und Hintanhaltung derartiger Missstände?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Bundesministerin, bitte.

 


Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Herr Abgeordneter! Sie haben die gesetzliche Regelung, die jetzt schon gilt, treffend referiert, nämlich dass es nicht nur eine Einbahnstraße ist, in Österreich Verluste zu verwerten, sondern dass das sehr wohl auch, im Gesetz jetzt schon verankert, zu Rückverrechnungen führen soll, wenn es doppelt genützt wird.

Wenn das missbräuchlich verwendet wird und wir hier Gesetzeslücken haben, schauen wir uns das im Detail an und sind natürlich auch bemüht, diese Gesetzeslücken zu schließen, sollten sie zu extensiv genützt worden sein.

Es geht hier auch um Bewertungsfragen im Hinblick auf Vergleichbarkeit der ausländi­schen Bilanz und der österreichischen Bilanz. Diese Details gehören, wenn sie zu Miss­bräuchen führen, abgestellt.

 


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