(Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.) – So kann man an sich nicht argumentieren. Ich kann Ihnen nur eines sagen, Kollege Walser: Lesen Sie am besten den Artikel von Prof. Konrad Paul Liessmann im „Standard“ darüber, was Österreich über Interessenvereinigungen bewegen wollte und über das Ergebnis.
Aber es ist ein achtbarer Erfolg, und vor allem ist er wirklich sehr deutlich über der von der FPÖ argumentierten 4-Prozent-Grenze der Wahlberechtigten. Man muss ja wissen, 4 Prozent bei der Wahl bedeuten für eine antretende Partei den Einzug in den Nationalrat. Da gibt es ja eine Korrelation dazu, deswegen ist das auch durchaus ernst zu nehmen, und ich begrüße daher die Einigung der Bildungssprecher, dass wir die Interessen des Volksbegehrens einem Besonderen Ausschuss zuführen.
Wir waren anfangs ein wenig skeptisch, ob ein solcher Besonderer Ausschuss in Fragen der Bildung etwas bringen würde, ich bin aber guter Dinge, dass das passieren kann.
Warum waren wir skeptisch? – Weil es im Parlament bereits sechs Ausschüsse, die sich mit den Fragen der Bildung auseinandersetzen, gibt. Wir haben den Unterausschuss des Verfassungsausschusses für die Schulverwaltungsreform – dazu haben wir schon sehr lange keine Einladung mehr bekommen; da ist aus den Bundesländern einmal das große Nein gekommen und seither steht hier alles still –, wir haben den Unterrichtsausschuss, den Unterausschuss des Unterrichtsausschusses, den Wissenschaftsausschuss, den Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses, und die Frage der Kindergärten wird im Familienausschuss beraten, weil es da auch eine Überschneidung mit Länderkompetenzen gibt.
Das heißt, wir haben jetzt den siebenten Ausschuss, der sich mit Bildungsfragen befassen wird, aber aufgrund des bereits vorab entwickelten Plans und auch der Einbindung von Experten, die wir dort hören wollen, dürfen wir weiter hoffen. Dieser Ausschuss soll nämlich auch enqueteartig stattfinden – wir wollten ja auch eine parlamentarische Enquete zu diesem Volksbegehren –, damit hier auch Experten mit entsprechender Öffentlichkeit zu Wort kommen und ihre Ansichten kundtun können. Es werden eben auch Experten daran teilnehmen, und daher begrüßen wir das.
Wir haben das Volksbegehren Bildungsinitiative nicht unterstützt, obwohl es unter diesen zwölf Punkten sehr viele gibt, die man landläufig als No-na-Dinge bezeichnen könnte, zum Beispiel eben die angesprochene Verwaltungsreform. Da steht man auf der Bremse, und das ist wirklich nachteilig. Und wer die Argumentation des Rechnungshofes betreffend die Einsparungsvorschläge, die es auch hier gibt, kennt, der weiß, Zwei- und Mehrgleisigkeiten im Schulverwaltungsbereich müssen rasch abgestellt werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Da sind vor allem jene Parteien eingeladen, die in den Bundesländern das Sagen haben, denn es gibt derzeit einen Konflikt zwischen der Bundespolitik und der Landespolitik. Wir wollen auch nicht unbedingt sagen, was besser ist, ob Bundeskompetenz oder Landeskompetenz, was für uns wichtig ist, ist Folgendes: Es soll einmal eine klare Kompetenz geben, und nicht diese Vermischungen, denn auch die Landeskompetenz hat unter Umständen ihre Vorteile, insbesondere was regionale Unterschiede betrifft.
Diese Unterschiede gilt es abzuwägen, aber dann ist ein klares Modell zu schaffen. Es geht nicht um die Frage Bund oder Land, es geht darum, das beste Modell zu schaffen. Und da kann man sich eben verschiedene Dinge vorstellen.
Ich möchte aber unsere Kritik am Inhalt des Bildungsvolksbegehrens besonders an einem dieser zwölf Punkte festmachen: Es geht um die Frage der ganztägigen Betreuung. Es geht dabei darum, dass das nicht die Regel wird, denn das würde Zwang bedeuten. Wir wollen ganztägige Betreuung haben, aber die Eltern sollen nach wie vor die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, in welche Schulform ihr Kind dann gehen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
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