Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 55

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

(Zwischenruf des Abg. Dr. Walser.) – So kann man an sich nicht argumentieren. Ich kann Ihnen nur eines sagen, Kollege Walser: Lesen Sie am besten den Artikel von Prof. Konrad Paul Liessmann im „Standard“ darüber, was Österreich über Interessen­vereinigungen bewegen wollte und über das Ergebnis.

Aber es ist ein achtbarer Erfolg, und vor allem ist er wirklich sehr deutlich über der von der FPÖ argumentierten 4-Prozent-Grenze der Wahlberechtigten. Man muss ja wissen, 4 Prozent bei der Wahl bedeuten für eine antretende Partei den Einzug in den Natio­nalrat. Da gibt es ja eine Korrelation dazu, deswegen ist das auch durchaus ernst zu nehmen, und ich begrüße daher die Einigung der Bildungssprecher, dass wir die Inter­essen des Volksbegehrens einem Besonderen Ausschuss zuführen.

Wir waren anfangs ein wenig skeptisch, ob ein solcher Besonderer Ausschuss in Fra­gen der Bildung etwas bringen würde, ich bin aber guter Dinge, dass das passieren kann.

Warum waren wir skeptisch? – Weil es im Parlament bereits sechs Ausschüsse, die sich mit den Fragen der Bildung auseinandersetzen, gibt. Wir haben den Unteraus­schuss des Verfassungsausschusses für die Schulverwaltungsreform – dazu haben wir schon sehr lange keine Einladung mehr bekommen; da ist aus den Bundesländern ein­mal das große Nein gekommen und seither steht hier alles still –, wir haben den Un­terrichtsausschuss, den Unterausschuss des Unterrichtsausschusses, den Wissenschafts­ausschuss, den Unterausschuss des Wissenschaftsausschusses, und die Frage der Kindergärten wird im Familienausschuss beraten, weil es da auch eine Überschnei­dung mit Länderkompetenzen gibt.

Das heißt, wir haben jetzt den siebenten Ausschuss, der sich mit Bildungsfragen be­fassen wird, aber aufgrund des bereits vorab entwickelten Plans und auch der Einbin­dung von Experten, die wir dort hören wollen, dürfen wir weiter hoffen. Dieser Aus­schuss soll nämlich auch enqueteartig stattfinden – wir wollten ja auch eine parlamen­tarische Enquete zu diesem Volksbegehren –, damit hier auch Experten mit entspre­chender Öffentlichkeit zu Wort kommen und ihre Ansichten kundtun können. Es wer­den eben auch Experten daran teilnehmen, und daher begrüßen wir das.

Wir haben das Volksbegehren Bildungsinitiative nicht unterstützt, obwohl es unter die­sen zwölf Punkten sehr viele gibt, die man landläufig als No-na-Dinge bezeichnen könnte, zum Beispiel eben die angesprochene Verwaltungsreform. Da steht man auf der Bremse, und das ist wirklich nachteilig. Und wer die Argumentation des Rech­nungshofes betreffend die Einsparungsvorschläge, die es auch hier gibt, kennt, der weiß, Zwei- und Mehrgleisigkeiten im Schulverwaltungsbereich müssen rasch abge­stellt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Da sind vor allem jene Parteien eingeladen, die in den Bundesländern das Sagen haben, denn es gibt derzeit einen Konflikt zwischen der Bundespolitik und der Landes­politik. Wir wollen auch nicht unbedingt sagen, was besser ist, ob Bundeskompetenz oder Landeskompetenz, was für uns wichtig ist, ist Folgendes: Es soll einmal eine kla­re Kompetenz geben, und nicht diese Vermischungen, denn auch die Landeskompe­tenz hat unter Umständen ihre Vorteile, insbesondere was regionale Unterschiede be­trifft.

Diese Unterschiede gilt es abzuwägen, aber dann ist ein klares Modell zu schaffen. Es geht nicht um die Frage Bund oder Land, es geht darum, das beste Modell zu schaf­fen. Und da kann man sich eben verschiedene Dinge vorstellen.

Ich möchte aber unsere Kritik am Inhalt des Bildungsvolksbegehrens besonders an ei­nem dieser zwölf Punkte festmachen: Es geht um die Frage der ganztägigen Be­treuung. Es geht dabei darum, dass das nicht die Regel wird, denn das würde Zwang bedeuten. Wir wollen ganztägige Betreuung haben, aber die Eltern sollen nach wie vor die Möglichkeit haben, frei zu entscheiden, in welche Schulform ihr Kind dann gehen wird. (Beifall bei der FPÖ.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite