Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 61

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bei ich betone, dass diese Zugangsregelungen niemanden vom Studium abhalten sol­len, Studierwillige sollen nur in ihren Entscheidungen gelenkt werden, dass sie nicht in die Fächer gehen, die schon überfüllt sind, sondern in Fächer gehen, wo noch Platz ist, in Fächer gehen, wo mehr Zukunftsaussichten bestehen, in Fächer gehen, die wir volks­wirtschaftlich brauchen, die aber auch für die Absolventinnen und Absolventen mehr Berufschancen bieten. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist eine Lenkung der Studierendenströme und keine Beschränkung der Studie­rendenströme – das ist mir ganz wichtig zu betonen!

Wichtig zu betonen ist mir aber auch, dass ganz klar ist, dass wir – ob es nun wirt­schaftlich schwierige Zeiten sind wie jetzt oder auch bessere Zeiten, die vielleicht und hoffentlich wieder künftig kommen – unumgänglich den privaten Anteil an der Hoch­schulfinanzierung erhöhen müssen.

Wir sind, was den öffentlichen Anteil der Hochschulfinanzierung betrifft, international ganz weit vorne. Österreich nimmt sehr viel öffentliches Geld für die Hochschulfinan­zierung in die Hand, Österreich hat aber extrem wenig privates Geld. Wir haben die Hälfte von dem, was in der EU der Durchschnitt ist, wir haben ein Fünftel von dem, was in der OECD der Durchschnitt der privaten Finanzierung von Hochschulen ist, und des­wegen ist es, denke ich, gerecht, sinnvoll und auch effektiv, wenn wir mit Studienbeiträ­gen – die sozial verträglich sein müssen, die niemanden vom Studium abhalten dür­fen – dazu beitragen, dass auch der private Anteil der Hochschulfinanzierung in Öster­reich steigt. Das ist unumgänglich. (Beifall bei der ÖVP.)

Nur mit einem Mix öffentlichen und privaten Geldes werden wir das auch von mir mit­getragene Ziel, bis 2020 2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes für diesen Bereich zu haben, erreichen, sonst erreichen wir das nie und nimmer.

Ein weiterer Punkt im Volksbegehren, der die Universitäten und Hochschulen betrifft, ist das lebenslange Lernen. Das kann man nur unterstützen. Ich weiß, dass wir da noch viel tun müssen, ich kann aber sagen, dass letztes Jahr – und das wissen Sie – von der Bundesregierung eine Strategie zum lebenslangen Lernen beschlossen wurde, mit einer Fülle von Maßnahmen, mit zehn Aktionslinien. Da werden die Fachhochschu­len und die Universitäten kräftig mitarbeiten, dass dieses Anliegen des Volksbegehrens verwirklicht wird.

Ein letztes Ziel, das das Volksbegehren formuliert, ist die Akademikerquote, die besse­re soziale Durchmischung der Studierenden. Auch da kann man vielen Forderungen recht geben. Man muss aber auch relativieren, auch im Sinne des Abgeordneten Dr. Grünewald: Nicht jedes gelingende Leben muss durch eine Universität gehen, auch die Wirtschaft, die Volkswirtschaft – das Beispiel Schweiz zeigt das wunderbar – braucht eine Fülle von Qualifikationen.

Wir dürfen auch nicht den Fehler begehen, den uralten Dualismus, der auch eine Hierarchie ist, nämlich Geist/Körper – Geist ist gut, Körper ist schlecht, das ist letztlich ein platonisches Erbe –, ungefragt und unreflektiert auf unsere Berufswahl und unsere Berufshierarchie zu übertragen. Wir müssen alle Berufe und alle Wege wertschätzen, nicht nur die intellektuellen und nicht nur die universitären, und deswegen ist ein star­res Schielen auf eine von der OECD vorgegebene Akademikerquote, die ohnehin bei uns, wenn man alles dazuzählt, was in anderen Ländern dazu zählt, durchaus passa­bel ist, nicht zielführend. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur sozialen Mischung kann ich nur sagen: Ja, die könnte in Österreich besser sein, ich kann aber auch sagen, dass zum Beispiel Studienbeiträge oder auch Zugangsrege­lungen – das zeigt eine Fülle von internationalen Studien – weder negativ noch positiv auf die soziale Durchmischung einwirken. Um eine bessere soziale Mischung zu er­reichen, muss man viel früher beginnen. Das ist letztlich nicht eine Aufgabe der Uni-


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