Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 60

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Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.

 


11.42.35

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Kollegin! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Initiatoren und Initiatorinnen des Volksbegehrens! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zu­hörer! Ein Volksbegehren zur Bildung muss einem für Bildung mitverantwortlichen Poli­tiker immer höchst willkommen sein, auch dieses war mir willkommen. Es hat einige Punkte umfasst, die die Universitäten direkt betreffen, denen werde ich mich genauer zuwenden.

Es hat auch einige generelle Punkte formuliert, die wichtig sind. Schon der erste Punkt ist extrem wichtig, weil er einerseits den Autonomiegedanken der Bildungseinrichtun­gen hervorhebt und vor allem die Konzentration auf die Ziele von Bildung legt. Ich glau­be, das ist ein Schlüsselweg, dass wir als Politiker verantwortlich an den Zielen mitfor­mulieren und die Durchsetzung dieser Ziele mitbewirken, dass wir aber die Wege dort­hin denen freigeben, die am besten wissen, wie sie diese Ziele erreichen, und das sind die Bildungsinstitutionen selber.

Und das kann ich bereits am ersten Punkt, der die Universitäten mitbetrifft, exemplifi­zieren, das ist der Punkt PädagogInnenbildung-Neu. Auch dort, glaube ich, ist es sinn­voll, dass die Politik sagt, welche Pädagoginnen und Pädagogen wir haben wollen, dass sie aber nicht im Detail regelt, wie diese Pädagoginnen und Pädagogen sozusagen herzustellen sind, sondern einfach die Ziele festlegt und es den Institutionen überlässt, diese Ziele bestmöglich anzustreben und zu erreichen.

Klar ist auch – und auch das formuliert das Volksbegehren sehr deutlich und sehr, sehr stimmig, und ich bin da konform mit meiner Frau Kollegin Schmied –, dass jene Insti­tutionen, die jetzt an der Lehrerbildung arbeiten, es weiterhin tun sollen, es vermehrt kooperativ tun sollen, in enger Zusammenarbeit. Das Volksbegehren formuliert ja sehr, sehr treffend die Verantwortung der Universitäten für die PädagogInnenbildung.

Es ist selbstverständlich, dass eine gute Lehrerausbildung wissensbasiert sein muss, dass sie von der Wissenschaft getragen werden muss, sowohl in der allgemeinen Pä­dagogik und Entwicklungspsychologie als auch insbesondere in der Fachausbildung, in der Fachlehrerausbildung. Jede andere Ausbildung, die nicht wissenschaftsbasiert ist, ist Ausbildung aus zweiter oder dritter Hand und ist daher notgedrungen und unaus­weichlich qualitativ schlechter. Deswegen ist die Einbindung der Universitäten in die PädagogInnenausbildung-Neu unumgänglich und ein zentrales Moment einer qualitati­ven Ausbildung, die wiederum ihrerseits ein zentrales Element und Moment jeder gu­ten Bildung in Österreich ist. Wir brauchen für gute Bildung die besten Lehrerinnen und Lehrer, die wir nur kriegen können, und diese besten Lehrerinnen und Lehrer müssen wissenschaftsbasiert ausgebildet werden.

Der zweite der vier Punkte, die insbesondere die Universitäten betreffen, ist die Finan­zierung der Hohen Schulen. Sehr treffend wird verlangt, dass sie ausreichend sein müsse, dass sie gesteigert werden müsse. Sie alle wissen, dass wir in sehr, sehr schwierigen Zeiten sind und dass es dennoch gelungen ist, mehr Mittel für die Hoch­schulen bereitzustellen. Das ist, glaube ich, ein klares Bekenntnis dieser Regierung zu diesem wichtigen Zukunftsthema, und es ist zumindest eine Teilerfüllung dessen, was das Volksbegehren fordert – es ist aber noch nicht genug.

Klar ist, Universitäten, Hochschulen kann man unendlich finanzieren, sie werden immer gewisse Grenzen ihrer Kapazitäten haben, die sind unausweichlich. Bei noch so viel Geld werden sie diese Grenzen haben, das zeigen internationale Beispiele. Deswegen braucht es auch eine Studienplatzfinanzierung, und es braucht Zugangsregelungen, wo-


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