Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 95

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

das das Nachholen des Pflichtschulabschlusses ermöglicht, um grundlegende Wis­senskompetenzen zu erwerben und auszubauen, und das bei so schwierigen Voraus­setzungen, wie den unterschiedlichen Kompetenzen zwischen Bund und Ländern, wie Sie, Frau Ministerin, das jetzt angesprochen haben. Dafür möchte ich Ihnen auch dan­ken, für diesen langen Atem, den Sie in dieser Sache gehabt haben.

Künftig können sich Erwachsenenbildungseinrichtungen akkreditieren lassen und Lehr­gänge dafür anbieten, deren Kosten dann von Ländern und Bund übernommen wer­den. Es wird oft tabuisiert oder auch negiert, dass es doch eine ganz beträchtliche An­zahl von Analphabeten gibt. Wie viele es genau sind, wissen wir nicht exakt. Es soll 2013 eine Studie dazu herauskommen und dazu Ergebnisse bringen. Klar ist, dass Menschen jeden Alters betroffen sind, und klar ist auch, dass das sowohl Männer als auch Frauen betrifft.

Es gibt aber einen Bereich, der noch mehr in diesem Graubereich liegt, das ist der so­genannte funktionale Analphabetismus. Dabei können einzelne Worte gelesen oder ge­schrieben werden, aber zusammenhängende, auch kürzere Texte, seien das private Mitteilungen oder kurze Arbeitsanweisungen, können nicht mehr verstanden werden. In angemessener Form am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, das ist auch beim funk­tionalen Analphabetismus nicht mehr möglich.

Auch junge Menschen sind sehr oft betroffen, auf EU-Ebene spricht man von jedem fünften Jugendlichen, der nicht sinnerfassend lesen oder schreiben kann, daher ist der Vorstoß, den wir heute vorhaben, hier im Parlament Maßnahmen zu ergreifen, auch so wichtig.

Aber auch für Erwachsene ist rasches Handeln wichtig. So heißt es, dass in Europa fast 80 Millionen Erwachsene nur über geringe beziehungsweise grundlegende Lese-und Schreibkompetenzen verfügen. Das ist ein Drittel des Arbeitskräftepotenzials, das verloren geht, ganz abgesehen von den privaten und persönlichen Problemen.

Daher müssen wir auch europaweit Maßnahmen ergreifen. Es gibt diese Europa 2020-Strategie. Hier sind Ziele festgehalten und ich glaube, Österreich ist auf einem sehr gu­ten Weg, ganz im Sinne des Artikels 26 der Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt:

„Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung.“ – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz gemeldet. – Bitte.

 


13.52.39

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Jetzt haben wir nun schon seit fast vier Stunden eine Bildungsdebatte. Ich finde es nur schade, dass die Initiatoren des Bildungsvolksbegehrens jetzt dieser Debatte nicht mehr bis zum Schluss beiwohnen, immerhin auch im nächsten Tagesordnungspunkt geht es um bedeutende Reformen.

Ich hoffe, sie sehen das alles im Rahmen der Live-Übertragung, denn es ist ein großer Tag für die österreichische Bildungspolitik, zweifelsohne. Zu diesem Punkt ist der Frau Bundesministerin zu gratulieren, weil eine Artikel-15a-Vereinbarung mit den Ländern sicherlich nichts Einfaches ist.

Ich wollte mich eigentlich zu diesem Punkt nicht zu Wort melden, es ist eine Einstim­migkeitsmaterie. Es wurde von den Vorrednern, vor allem vom Kollegen Riepl, von der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite