Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 94

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nen, Herr Abgeordneter Walser, und auch von Ihnen, Herr Abgeordneter Markowitz. Das ist für mich jetzt keine Entweder-oder-Frage. Wir brauchen ein Sowohl-als-auch, nämlich das engagierte Fortsetzen der Schulreform, all der Maßnahmen, die wir uns vornehmen, und wir müssen gleichzeitig die Reparaturarbeit leisten, ermöglichen. Und daher bin ich sehr, sehr froh, dass es gelungen ist, diesen Artikel-15a-Vertrag abzu­schließen.

Es ist das allererste Mal überhaupt, dass es einen Artikel-15a-Vertrag im Bereich der Erwachsenenbildung gibt. Wann ist ein Artikel-15a-Vertrag notwendig? – Wenn der Bund eigentlich nicht zuständig ist. Also das ist auch ein Beispiel, wie mühevoll über­haupt die Konzeption einer bildungspolitischen Maßnahme ist, wenn man auf einer Sei­te, seitens des Bundes, zwar das Problembewusstsein hat, das Problem auch anpa­cken und lösen will, man aber gleichzeitig nicht die Kompetenz hat, diese Maßnahmen letztlich auch durchzuführen. Daher war der einzig mögliche Weg ein Artikel-15a-Ver­trag.

Es hat zwei Jahre lang gedauert – mit den Länderarbeitsgruppen, mit dem Bund, mit den Sozialpartnern, mit den externen Anbietern –, um dieses Modell überhaupt ver­traglich zu vereinbaren. Also ich schildere das deshalb so ausführlich, weil man hier sieht, es kommt nicht nur darauf an, bildungspolitische Ideen zu konzipieren, in Regie­rungsprogrammen festzuhalten, sondern es braucht dann auch die Kraft und Kompe­tenz, es umzusetzen.

Wir haben hier ein Ko-Finanzierungsmodell. Das war die einzige Möglichkeit, um so, wie das Herr Magister Lettenbichler ja auch gefordert hat, vom Neusiedler See bis zum Bodensee einheitliche Qualitätsstandards zu bekommen. Ich kann Ihnen sagen, aber da wissen andere Minister noch viel mehr aus der Praxis zu berichten, dass Artikel-15a-Verträge nur mit zusätzlichem Bundesgeld überhaupt zustande kommen. Also mit gut zureden und appellieren an all die Dinge, die wir immer diskutieren, das reicht nicht. Es braucht hier auch immer wieder zusätzliche Bundesmittel. Nach dem Ko-Fi­nanzierungsmodell – wir haben ein bisschen abgeschaut von den EU-Ko-Finanzierungs­modellen – ist es gelungen.

Ich möchte ausdrücklich Hans Wehsely und den Mitgliedern der Arbeitsgruppe danken, die hier viele, viele Wochen, Monate, ja, zwei Jahre investiert haben, dass es jetzt um­gesetzt werden kann.

Wir konzentrieren uns auf Basisbildung, Nachholen vom Pflichtschulabschluss. Wir werden uns besonders auf die Qualitätskriterien konzentrieren, also Qualifikation der Trainer, Qualität der Anbieter, Kursinhalte, Aufbau et cetera, und müssen natürlich auch den Weg eines begleitenden Monitoring, einer Evaluierung gehen, auch darauf achten, dass programmgemäß umgesetzt wird. Nach drei Jahren wird es hier einen Endbericht geben.

Ich denke auch, dass wir alles daran setzen müssen, dass diese Aktion – dann auf Ba­sis der Evaluierungen – auch fortgesetzt werden kann, damit gleichzeitig die vielen Maßnahmen, die wir im Bildungsbereich schon gesetzt haben, die aber auch noch vor uns liegen, nach und nach greifen, damit Schule besser wird, damit Schule aber auch, so wie das Präsident Graf einmal formuliert hat, Freude macht und wir auch gerne über bildungspolitische Themen diskutieren. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Mutto­nen. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.49.27

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, dass wir heute ein Förderprogramm beschließen,


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