Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 128

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Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung nie­mand länger als 5 Minuten sprechen darf. Dem Erstredner kommt eine Redezeit von 10 Minuten zu. Die Frau Bundesministerin sollte ihr Statement nicht länger als 10 Minu­ten halten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Grosz als Antragsteller. – Bitte.

 


15.47.50

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Heute müssen wir einmal mehr darüber diskutieren und als Legislativ- und Kontroll­organ der Republik auch den Beweis antreten, wie die Österreichische Volkspartei die Justiz de facto für ihre parteipolitischen Zwecke missbraucht.

Die Anfragebeantwortung über diese leidige Affäre einer Anzeige der Justiz selbst, weil ich aus einem Unterausschuss ÖBB der Justiz Unterlagen zur Verfügung gestellt habe und nicht die Täter des ÖBB-Skandals im Mittelpunkt von Ermittlungen standen, son­dern jener, der der Justiz etwas überträgt, ist nicht der einzige Fall dieser grotesken Aktion des Justizministeriums.

Uns liegt eine Anfragebeantwortung der Justizministerin vor, wo sie wortreich erklärt, dass das ohnedies alles nur ein Versehen war. Ein Abgeordneter des BZÖ, sinniger­weise ein Abgeordneter aus dem Kreise der Oppositionsparteien, nimmt Unterlagen aus dem Unterausschuss auch im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht, weil es sich um ein Offizialdelikt handelt, und stellt diese Unterlagen der Justiz zur Verfügung. – Und aus Dankbarkeit bekommt er von der Justiz eine Anzeige wegen Geheimnisverrat!

Dann wird die Justiz mit Anfragen eingedeckt und kommt drauf, dass sie erstens die Auslieferung nicht begehrt hat, und zweitens, dass das, was mir vorgeworfen worden ist, nicht einmal ein Straftatbestand ist. Aber der Versuch des politischen Kabinetts, an­hand einer OTS-Aussendung, wonach man Unterlagen an die Justiz übermittelt hat, ein­mal mehr einen Oppositionsabgeordneten zu kriminalisieren, ist aktenkundig.

Zum zweiten Teil dieser Anfragebeantwortung: Da wird erklärt, dass es letztlich zu ver­meidbaren Missverständnissen gekommen ist, die dem betroffenen Abgeordneten auch offengelegt worden sind. – Ja, wie sind sie dem betroffenen Abgeordneten offengelegt worden? Da wird dann Sektionschef Pilnacek dazu missbraucht, dass er am 6. Oktober vorigen Jahres ein Schreiben verfasst und mir zu übermitteln versucht, in dem sich die Justiz auf zwei Seiten wortreich entschuldigt: Das war alles nur ein Missverständnis, wir können nichts dafür.

Blöderweise wird das Schreiben erst am 12. Oktober – nur so nebenbei: der interne Ministeriumsweg vom Büro des Herrn Pilnacek zur Poststelle dauert sieben Tage! – abgefertigt und mir an eine falsche Adresse in der Dorotheergasse zugeschickt.

Am 19. Oktober 2011 kommt es dann zu einer Debatte hier im Hohen Haus. Und als wir hier im Plenum dann diese Debatte führen wollen, kommt Abgeordneter Singer hier heraus und zitiert aus einem Schreiben, das ich zum damaligen Zeitpunkt nicht einmal kannte, hält das Schreiben in die Kamera, sagt: Herr Grosz, das müssen Sie ja schon wissen! Warum diese Debatte hier? Die Frau Ministerin hat sich ja ohnehin schon bei Ihnen entschuldigt!

Dann lassen wir den Brief bei der Poststelle ausheben und hier unter Zeugen öffnen und treten einmal mehr den Beweis an, dass die Justiz und damit Sie selbst, Frau Mi­nisterin, Schreiben an Beschuldigte – und als „Beschuldigter“ wurde ich auch geführt – in Kopie zuerst dem ÖVP-Klub zur Verfügung stellen und dann erst dem Beschuldigten zukommen lassen. – Erster Fall. (Ruf beim BZÖ: Ein Skandal!)

Dann erleben wir am Montag, den 16. Jänner 2012, den zweiten Fall dieser Aktenüber­mittlung im Justizministerium. Der Landesrat der Österreichischen Volkspartei in Kärn-


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