Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 129

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ten tritt zurück mit der Begründung, es wird Anklage gegen ihn erhoben. Also er tritt aus seiner Funktion zurück, weil er bestimmt weiß, dass Anklage gegen ihn erhoben wird.

Dann gibt es am 16. Jänner 2012 um 14.06 Uhr eine APA-Meldung: „Bei der Staatsan­waltschaft Klagenfurt wusste man am Montag noch nichts von einer Entscheidung über eine Anklageerhebung gegen Martinz.“ – Die Staatsanwaltschaft hat es nicht gewusst, der Beklagte sehr wohl.

„,Der Vorhabensbericht liegt beim Justizministerium, wir haben noch keine Informatio­nen darüber, was damit geschieht‘, sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft Klagenfurt“. „Martinz selbst wollte auch nach mehrmaliger Anfrage nicht sagen, woher er sein Wis­sen über die Entscheidung zur Anklage bezogen hat. ,Sie müssen mir schon zugeste­hen, dass ich Informationsquellen habe ‘, sagte der ÖVP-Obmann.“

Das heißt, der Kärntner ÖVP-Obmann und ÖVP-Landesrat kennt den Vorhabensbe­richt der Staatsanwaltschaft Klagenfurt und kennt bereits die Entscheidung des Justiz­ministeriums, die nicht einmal der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zur Verfügung gestan­den ist. – Das ist der zweite Beweis, den wir heute hier antreten, wo wir Sie überfüh­ren, dass Sie die Justiz zu Ihrer eigenen verlängerten Werkbank der Lichtenfelsgasse missbrauchen. Dieser Zustand, sehr geehrte Damen und Herren, gehört abgestellt! (Bei­fall beim BZÖ.)

Wir haben einen Unterausschuss zur Reform der Justiz eingesetzt, in dem wir jetzt dis­kutieren werden. Es kann nicht sein, dass Beschuldigtenrechte gebrochen werden! Es kann nicht sein, dass interne Unterlagen je nach parteipolitischem Gutdünken ÖVP-Funktionären zur Verfügung gestellt werden oder nicht! – Frau Justizministerin, ich kann Ihnen schon sagen, wie das gelaufen ist. Am Montag haben Sie in der Früh Herrn Vizekanzler Spindelegger informiert und haben gesagt: Du, ich habe da auf meinem Schreibtisch einen Vorhabensbericht von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, die wollen unseren Martinz anklagen. Da müssen wir etwas tun.

Und Spindelegger, nicht als Vizekanzler, sondern als ÖVP-Parteiobmann – und Mar­tinz bestätigt ja auch das Telefonat mit Spindelegger –, hat gesagt: Du, Martinz Pep­perl, Klagenfurt, die Justiz will dich anklagen. Du musst heute noch zurücktreten! – Und er tritt zurück, weil er durch einen Amtsmissbrauch – durch einen nachgewiesenen Amtsmissbrauch! – diese Informationen bekommen hat, die eigentlich streng vertrau­lich sind. Wenn wir in Zukunft Vorhabensberichte der Justiz am Basar Ihrer parteipoliti­schen Werkbank verkaufen können, dann sage ich: Gute Nacht, Österreich! (Beifall beim BZÖ.)

Und es ist nicht der erste Fall und nicht der zweite Fall, sondern bereits der x-te Fall, dass Sie die Justiz missbrauchen. Immer dann, wenn es gegen Ihre eigenen Leute geht, wird das Recht gebeugt, wird das Recht gebrochen. Da werden Briefe aus dem Justizministerium verschickt, da werden Journalisten bedient. Und wenn es um die ÖVP geht, da wird alles unterdrückt. Da werden meterweise Aktenkonvolute betreffend Herrn Strasser vergessen und über Jahre wird nicht Anklage erhoben, denn das ist Ihr eigener ÖVP-Abgeordneter. Da wird es die Frau Minister schon richten. Den Herrn Strasser dürfen wir nicht ausliefern! Da vergisst dann eben ein parteipolitisch gesteuer­ter Staatsanwalt, wenn es einen ÖVP-Mandatar trifft. Der wird mit Samthandschuhen angefasst. Dann vergisst die Justiz das – und dann wird eingestellt.

Wenn es aber darum geht, illegale Abhörmaßnahmen gegen einen Oppositionsabge­ordneten zu treffen, dann heißt es von der Regierungspartei: Entschuldigen Sie, das war ein Missverständnis. Also wenn wir das Telefon des Herrn Westenthaler abhören, dann ist das ein Missverständnis. Wenn wir den Grosz anzeigen, weil er der Justiz selbst etwas gegeben hat, dann ist es ein Missverständnis. Aber wenn wir eigene Leu­te schützen, wie Herrn Strasser oder Herrn Martinz, dann war es ein Versehen.

 


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