Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 133

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aufgeklärt wird, wie es zu diesem Verfahren kommen konnte, und dass alle Schritte ge­setzt wurden, um eben auch die Folgen entsprechend zu beseitigen. (Abg. Grosz: Und woher hat der Martinz den Vorhabensbericht?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bedeutung der Immunität und der Be­stimmungen der Geschäftsordnung des Nationalrats ist den Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern meines Ressorts natürlich bewusst, und sie wird ihn Dienstrechtsbesprechun­gen auch immer wieder erörtert. Die Umstände des Einzelfalles wurden auch zum An­lass genommen, um die Berichtsaufträge meines Hauses exakter zu formulieren. Das heißt, wir haben aus diesem Einzelfall die Konsequenzen gezogen, wir haben daraus gelernt, um in Zukunft solche Fehler auch zu vermeiden.

Wir haben hier meines Erachtens wirklich einen ganz wichtigen Schritt in Richtung einer Fehlerkultur getan und nicht einmal den kleinsten Versuch unternommen, einen Fehler zu vertuschen oder einen Fehler schönzureden. Ganz im Gegenteil! Wir haben uns klar zu diesem Fehler bekannt und haben auch die richtigen Konsequenzen da­raus gezogen. (Beifall bei der ÖVP.)

Aus diesem Vorfall nun den Schluss zu ziehen, das Justizressort sei die Quelle für un­zulässige Informationsweitergaben in allen möglichen anderen Fällen, das, bitte, weise ich wirklich auf das Schärfste zurück! In keinem Fall werden Informationen nach außen weitergegeben. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP. – Die Abgeordneten Grosz und Petz­ner: Martinz! – Abg. Grosz: Vorhabensbericht!)

Ich selbst und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meines Ressorts sind in der Be­handlung von Strafsachen dem Gebot der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet, das inklu­diert, dass ich mich den Bestimmungen des Staatsanwaltschaftsgesetzes über die Be­handlung von Berichten der Staatsanwaltschaften verpflichtet sehe. Wir prüfen diese streng nach den Gesetzlichkeitserfordernissen und vermeiden bewusst und streng auch nur jeden Anschein einer unzulässigen Beeinflussung. Das gilt für alle Fälle; es müs­sen nämlich alle Fälle gleich behandelt werden. Ob das jetzt der von Ihnen angespro­chene Fall Martinz oder ein anderer Fall ist, wir behandeln alle Fälle gleich, wie das in einem Rechtsstaat auch geboten ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Woher hat er den Vorhabensbericht?)

Gerade in clamorosen Fällen eröffnet jedoch die mediale Berichterstattung natürlich im­mer wieder ein breites Feld für Spekulationen. Wir sind ja heute während der Ausfüh­rungen des Herrn Abgeordneten Grosz wieder einmal Zeugen davon geworden, wie die Gerüchteküche blüht, welche Gerüchte es gibt, welche Spekulationen es gibt. (Abg. Grosz: Alles zitiert!) Diese Gerüchteküche ist, wie gesagt, auch Ihnen zuzuschreiben. Ich würde Sie bitten, bei den Tatsachen zu bleiben und nicht irgendwelche Gerüchte über Vorkommnisse im Ministerium zu verbreiten.

Ich äußere mich nämlich – und das ist wirklich in allen Fällen so – nicht über den Inhalt von Verfahren, die sich noch im Stadium des nichtöffentlichen Ermittlungsverfahrens befinden. So habe ich es bisher gehalten, so werde ich es auch weiterhin halten – und das gilt für alle Fälle, egal, welche Fälle Sie hier im Einzelnen auch noch aufzählen, Herr Abgeordneter Grosz! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Grosz: Woher hat der Martinz den Vorhabensbericht?)

Herr Abgeordneter Grosz, ich habe erfahren, dass Sie das Amt des Justizsprechers des BZÖ übernommen haben. (Oje-Rufe bei der ÖVP.) Ich möchte Sie darauf hinwei­sen, dass Justizpolitik in Österreich in weiten Teilen Konsenspolitik war und ist, und ich lade Sie daher ein, dass Sie sich wirklich abseits vom Tagespopulismus den grund­sätzlichen Fragen der Justiz widmen und gemeinsam mit mir und auch die Fraktionen hier im Hohen Haus unterstützend dahin gehend tätig sind, Justizpolitik zu gestalten –


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