Ich blicke etwas neidvoll nach Deutschland, wo es Bundesstaatsminister Neumann gelungen ist, in Zeiten wie diesen 5 Prozent Erhöhung für Kunst und Kultur zu bekommen, mit der Begründung: Kunst und Kultur sind die Seele einer Gesellschaft, und wenn wir Sparkurse fahren, müssen wir ja nicht mit Gewalt alle Segmente und alle Bereiche jetzt in Schwierigkeiten stürzen!
Ich sage Ihnen aber auch, Kunst und Kultur zählen zu den Gefährdungsbereichen, wenn wir vom Sparkurs sprechen, weil ein Teil des Budgets ja Ermessensausgaben sind und eine Kürzung von Ermessensausgaben schnell einmal beschlossen ist.
Das sind die Rahmenbedingungen, vor denen wir derzeit stehen, und ich glaube, es ist wichtig, sie auch offen anzusprechen.
Zu den Ausführungen von Herrn Abgeordneten Riemer: Ein klares Bekenntnis zur öffentlichen Finanzierung von Kunst und Kultur! Aber eines müssen wir hier, bitte, auch beachten – und werten Sie das jetzt nicht als den Beginn eines „Wer hat Schuld?“-Spiels! –: Gemäß Bundes-Verfassungsgesetz haben da die Bundesländer ein großes Maß an Verantwortung. Wenn man das ganz ernst sehen würde, dann hätte der Bund im Bereich der Kunstförderung „nur“ – unter Anführungszeichen – subsidiäre Stellung. Das betrifft nicht die Bundesinstitutionen. Aber es ist wichtig, das anzusprechen. Ich denke, dass der neue Direktor des Völkerkundemuseums eine faire Chance bei dem verdient, wie er das Museum angeht, welche Kooperationen er mit dem Volkskundemuseum eingeht. Das ist wichtig.
Auch ein paar Worte zu den Salzburger Festspielen. Wir werden noch eingehend darüber diskutieren, ich möchte jetzt aber einzelne Punkte festhalten.
Erstens: Der Rechnungshof erfüllt seine Aufgabe und leistet wesentliche Beiträge.
Zweiter Punkt: Ich nehme die Empfehlungen des Rechnungshofes sehr, sehr ernst.
Dritter Punkt – und dieser ist in der medialen Berichterstattung in den letzten Tagen für meinen Begriff etwas zu kurz gekommen –: Die Prüfung des Rechnungshofes hat ergeben, dass es keine Malversationen bei den Salzburger Festspielen gegeben hat. Diese Feststellung ist mir sehr wichtig.
Im Zusammenhang mit dem Rohbericht wurde bereits eine ganze Fülle von Maßnahmen umgesetzt, in die Wege geleitet: Internes Kontrollsystem, Geschäftsordnung für das Direktorium, Vier-Augen-Prinzip, gesamtbetriebliche Datenbank, es gibt einen neuen kaufmännischen Leiter. Und wenn man hier von einzelnen Gremien spricht und hier beklagt wird, es gäbe keinen Aufsichtsrat, dann meine ich, da muss man einfach genau hinschauen, sich die Aufgaben des Kuratoriums vor Augen führen, und dann stellt man fest, dass der Aufsichtsrat der Salzburger Festspiele das Kuratorium ist.
Wenn man jetzt bekrittelt, dass die interne Revision dem Kuratorium untersteht, dann ist das auch eine Kritik, die ich so nicht gelten lasse, denn wenn Sie in Aktiengesellschaften schauen, dann werden Sie sehen, dass dort die interne Revision zwar im Organigramm der Aktiengesellschaft angeführt ist, aber sehr wohl primär dem Aufsichtsratsvorsitzenden berichtspflichtig ist und es natürlich auch der Aufsichtsratsvorsitzende ist, der die Prüfagenda für das nächste Jahr genehmigen muss. Das ist ja ein wesentliches Element der Kontrolle. Und daher ist es sehr sinnvoll, dass die interne Revision bei den Salzburger Festspielen dem Kuratorium unterstellt ist. – Aber das sind schon Details.
Ich bleibe auch bei dem, was ich schon mehrfach gesagt habe: Es gibt leider keine Rechtsform, die uns vor Korruption, vor Malversationen schützen könnte, aber wir müssen sehr wohl immer an der Public Governance arbeiten. Und ich lege auch Wert auf die Feststellung – und darüber werden wir ja auch noch Diskussionen führen –, dass es einen Unterschied gibt zwischen Corporate Governance – das richtet sich an Unter-
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