Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 161

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Teilhabe. Um zu einem besseren Verständnis für Kunst und Kultur zu kommen, benö­tigt es ein geschultes Wahrnehmungsvermögen, Offenheit, Wissen und Vermittlung und Freude daran, mit der Kunst in einen Dialog zu treten. Wir haben das erkannt und Schrit­te in diese Richtung gesetzt.

Ein wichtiger Schritt ist das Zusammenwirken von Schule und Kunst unter dem Motto „Kunst macht Schule“. Mithilfe von KünstlerInnen und Kunstpädagogen werden die An­näherung an die Kunst und Kultur und die Auseinandersetzung damit eingeleitet.

Ich habe heute schon in der Bildungsdebatte den Artikel 26 der Menschenrechte er­wähnt, nämlich das Recht auf Bildung. Mit dem Projekt „Kunst macht Schule“ erfüllen wir einen Teil davon.

Einen zweiten großen Teil erfüllen wir durch die Einführung des freien Eintritts in die Bundesmuseen für alle Kinder und Jugendlichen unter 19 Jahren. Dieses Gesetz ist, wie meine Vorredner und Vorrednerinnen bereits gesagt haben, mit 1. Jänner 2010 in Kraft getreten, und dieser freie Eintritt hat sich als recht großer Erfolg entpuppt. Mehr junge Menschen als je zuvor haben die Museen gestürmt. Begleitend werden hoch­wertige, qualitativ hochstehende Vermittlungsprogramme angeboten, die auch sehr gut angenommen werden.

Diese Entwicklung, meine Damen und Herren, ist keine Einbahnstraße, denn erstens werden jüngere Kinder von Aufsichtspersonen begleitet und tragen dann ihre Begeis­terung wieder zurück in die Familien – das hat dort Auswirkungen –, und zweitens sind sie das Publikum von morgen.

Mit dem freien Eintritt ist auch eine weitere Forderung der Menschenrechte erfüllt wor­den. Im Artikel 27, der sich auf das kulturelle Leben bezieht, heißt es: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an Kunst zu er­freuen“. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


17.50.12

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Stellen wir uns vor, es heißt im Museum nicht „Berühren verboten!“, sondern es heißt „Bitte berühren!“ Kunst durch die Finger­spitzen spürbar machen. – Das ist nicht Zukunftsmusik, das geschieht und zeigt auch, welche neuen Wege die Kulturvermittlung bereits beschreitet.

Dazu ein positives Beispiel aus dem Museum für Völkerkunde. Da hieß es „Begreifen erlaubt!“ Wie ist das geschehen? – Zu allen Sonderausstellungen wurden Programme für Blinde und Sehschwache angeboten. Gratulation zu all diesen Bemühungen! (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

Zu den neuen Wegen der Kulturvermittlung gehört auch, dass sich die Kultur zu den Menschen hinbewegt. Das ist auch so geschehen. Die Volksoper etwa hat keine Brie­ferl an die Senioren versendet, sondern war bei den Seniorenmessen in Wien und St. Pölten präsent – also der persönliche Kontakt.

Spannend ist die Entwicklung der öffentlichen Büchereien, wir haben es ja gehört. Ist Bücherlesen in unserer modernen und multimedialen Welt out? – Mitnichten! Die Kam­pagne „Österreich liest. Treffpunkt Bibliothek“ ist eine Erfolgsstory.

Wie schaut es in Zeiten wie diesen mit der Finanzierung aus? – Das Budget für Kunst und Kultur bleibt 2012 gegenüber dem Vorjahr beinahe unverändert. Also keine drasti-


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