Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll141. Sitzung / Seite 197

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19.58.41

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Da­men und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Sagen Sie uns etwas über den Brief!) Der Antrag wurde schon entsprechend erläutert. Ich darf einige Anmerkungen dazu ma­chen. (Abg. Ing. Westenthaler: Jetzt können Sie aber sagen, von wem der Brief ist!)

Ich stehe der Belehrung und Ermahnung als gelinderes Mittel im Vergleich zur Diszipli­naranzeige sehr positiv gegenüber. (Neuerliche Zwischenrufe bei Abgeordneten von BZÖ und FPÖ.)

Ich darf aber auch darauf hinweisen, sehr geehrte Damen und Herren, dass, wenn ein Vorgesetzter Ermahnungen und Belehrungen unbegründet ausspricht, dies ein Amts­missbrauch ist und dieser Amtsmissbrauch mit all den Folgen geahndet wird.

Ich darf noch einen Punkt anführen: Bei diesen Maßnahmen ist auch die Personalver­tretung mit im Spiel. Geschätzter Kollege Lausch, ich denke, Sie haben wenig Ver­trauen in die Personalvertretung. Als weiteres Mittel darf ich noch anführen, dass der Betroffene selbst noch die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde hat und diesen Weg gehen kann.

Differenzierter sehe ich die Forderung nach der Vernichtung der schriftlichen Unterla­gen nach drei Jahren deshalb, weil jetzt schon im Gesetz vorgesehen ist, dass dem betreffenden Beamten keine dienstlichen Nachteile erwachsen dürfen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Disziplinäre Maßnahmen von Vorgesetzten im Lichte von Willkür und politisch motiviertem Handeln zu sehen, wie es in der Antragsbegrün­dung des Öfteren vorkommt und dargestellt wird, ist für mich nicht nachvollziehbar. Disziplinäre Maßnahmen gehören leider auch zu einem geordneten Dienstbetrieb. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.49

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Ich kann dem Kollegen Lausch gleich versi­chern, dass wir sicher interessiert sind an dieser Debatte und dass ich auch viele sei­ner Einwände und Bedenken teile.

Es gibt ein Problem dabei: Wenn wir das so machen – und ich bin sehr dafür, dass je­der Beamte auch das individuelle Recht haben soll, gegen eine Abmahnung ein Rechtsmittel zu ergreifen –, dann ist eines klar: Der öffentliche Sektor entfernt sich weit vom privaten Sektor. Wichtig wäre nämlich, dass wir der vorhandenen Willkür im priva­ten Sektor, die es dort genauso gibt wie im öffentlichen Dienst, auch etwas entgegen­stellen.

Das Wichtigste, was wir entgegenstellen könnten, wäre natürlich ein geordnetes Be­triebsklima, in dem Abmahnungen, Ermahnungen – aber das wissen wir, das ist der Brief ans Christkind – überhaupt nicht notwendig sind.

Im Prinzip aber: Einverstanden, sehr dafür. Bedenken hätte ich auch, ähnlich wie der Kollege Singer, bei der Dreijahresfrist. Das ist abhängig von dem Delikt, das der oder die Beamte gesetzt hat. Aber das ist der einzige Einwand, da kann man sicher darüber reden, ob es eine Dreijahresfrist bei allen Delikten geben soll. Ich will jetzt gar nicht auf einzelne eingehen, aber diesen Vorhalt, dass dann, wenn etwas nach drei Jahren ge­strichen wird und der oder die Beamte nach sechs oder sieben Jahren ein weiteres De­likt setzt, gesagt wird: Wenn wir ihn in der Liste vorgemerkt gehabt hätten, dann wäre das unter Umständen nicht passiert!, den Vorhalt könnte es geben.

 


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