Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll143. Sitzung / Seite 45

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2. Das Konsolidierungspaket ist sozial unausgewogen

Bereits ein flüchtiger Blick in das Konsolidierungspaket zeigt, dass die Verteilungsge­rechtigkeit zu kurz kommt. Bei der Steuerstruktur kommt es trotz jahrelanger Diskus­sionen über die hohe Belastung des Faktors Arbeit, die zu geringe Ökologisierung des Abgabensystems und die zu geringe Besteuerung von Vermögen zu keinen Änderun­gen. Weder enthält das Paket Änderungen bei der Grundsteuer, noch sieht es die Wiedereinführung einer reformierten Erbschafts- und Schenkungssteuer bzw. einer Vermögensteuer vor. Die Vermögenden des Landes werden lediglich über zwei klei­nere Maßnahmen getroffen: Beim Verkauf von Immobilien über die Streichung der Spekulationsfrist und über die Umwidmungsabgabe. Und Bezieher hoher Dividenden werden durch eine kleine Korrektur bei der Gruppenbesteuerung unerheblich, also nur symbolisch belastet. Hohe Einkommen ab 185.000 Euro Bruttojahreseinkommen
(ca. € 13.200 monatlich) sind durch einen bis 2016 befristeten Solidaritätsbeitrag be­troffen. Das trifft ca. 20.000 TopverdienerInnen. Kumuliert bis 2016 sollen diese drei Maßnahmen Steuermehreinnahmen von 2.765 Mio. Euro bringen.

Überproportional betroffen von den Konsolidierungsmaßnahmen sind hingegen die Pensionseinkommen und die Einkommen der Beamten. Bei den Pensionseinkommen sind es kurzfristig vor allem die Kürzungen bei der Pensionsanpassung (1% Abschlag vom Verbraucherpreisindex). Die Einkommen der Bediensteten des Bundes sind durch den Ausfall einer Gehaltsrunde sowie einer moderaten Gehaltsanpassung betroffen. Allein aus den Pensionsanpassungen ergibt sich ein etwa gleich hoher Belastungs­effekt (2.600 Mio. Euro) wie bei den steuerlichen Maßnahmen, die die Vermögenden treffen. Betroffen von der gekürzten Pensionsanpassung ist vorwiegend das untere Einkommensdrittel. Alt-Politiker-Pensionsprivilegien werden im Gegensatz dazu nicht gekürzt. Ca. 2.000 Altpolitiker erhalten still und heimlich sogar noch ein paar Euro drauf.

Die Einkommenskürzungen im öffentlichen Dienst belaufen sich auf 1,1 Mrd. Euro. Auch davon ist das untere Einkommensdrittel mitbetroffen. Hinzu kommen Kürzungen von Überstunden.

Die Kürzung der Ermessensausgaben betrifft wie auch schon in der Vergangenheit in hohem Ausmaß Vereine, die in verschiedensten Bereichen (Kultur, Frauen, Ju­gend,) – vielfach mit der Erfüllung öffentlicher Aufgaben – tätig sind. Weitere Kürzun­gen verschärfen daher die Einkommenssituation der dort Beschäftigten und führen zu einer Verschlechterung des Leistungsangebots. Betroffen davon ist zu einem erhebli­chen Teil das untere, aber auch das mittlere Einkommensdrittel.

Teilt man die bereits bezifferten ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen aus dem Konsolidierungspaket nach Einkommensdritteln, dann zeigt sich, dass das unters­te Drittel mit 2.2 Mrd. belastet wird, das mittlere Einkommensdrittel mit 2,9 Mrd. und das obere Drittel mit 1,3 Mrd. Euro belastet werden, während die Spitzeneinkommen 2,6 Mrd. Euro beitragen.

Fazit ist daher, dass das untere und mittlere Einkommensdrittel stärker belastet werden als das obere Einkommensdrittel und die Spitzeneinkommen. Die Vermögenden, die erheblich zum Entstehen der Finanzkrise beigetragen haben, bleiben wieder einmal weitgehend außen vor. In Summe bleibt somit ein fahler Beigeschmack: Vermögen werden geschont und die Kürzungen von Bausparprämie und Zukunftsvorsorge brin­gen mehr als die von der SPÖ so gern als Reichensteuer bezeichnete Solidarabgabe.

3. Das Konsolidierungspaket beinhaltet keine Strukturreformen

Das Konsolidierungspaket wird den immer wieder vorgetragenen Forderungen nach Strukturreformen am ehesten noch im Pensionsbereich und im Bereich der Verwal-


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